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öffentliches Recht  ·  Urteil 2C_477/2024  ·  vom 13.03.2025

Loi sur les taxis et les voitures de transport avec chauffeur (LTVTC); délivrance d'une autorisation d'usage accru du domaine public

In dem Urteil des Bundesgerichts (2C_477/2024) vom 13. März 2025 ging es um die Klage von A.________, einem Taxifahrer aus Genf, der sich gegen die Entscheidung der kantonalen Behörde wandte, ihm keine erweiterte Nutzungserlaubnis für den öffentlichen Raum zu gewähren.

Sachverhalt:

A.________, der 2019 seine professionelle Taxilizenz erhielt, hatte verschiedene Nutzungsrechte für Taxis gemietet, bevor in Genf am 1. November 2022 ein neues Gesetz (LTVTC) in Kraft trat, das die Vermietung dieser Rechte verbot. Das Gesetz sah jedoch Übergangsbestimmungen vor, um bestimmten Nutzern die Erteilung von Erlaubnissen zu ermöglichen, wenn sie zum Zeitpunkt der Gesetzesverabschiedung am 28. Januar 2022 tatsächlich Nutzer waren. A.________ war nicht der Nutzer zu diesem Zeitpunkt und beantragte dennoch eine Ausnahme unter Berufung auf die Covid-19-Pandemie, welche seiner Meinung nach eine solche Ausnahme rechtfertigen sollte.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Gericht prüfte, ob der Rekurs formell zulässig war und stellte fest, dass A.________ die erforderlichen Voraussetzungen erfüllte, um den Rechtsweg zu beschreiten.

  2. Ablehnung des Ausnahmeantrags: Die Vorinstanz hatte entschieden, dass A.________ keine Ausnahme vom Gesetz in Bezug auf die Erfüllung der Anforderungen an die Nutzungserlaubnis geltend machen konnte. Das Bundesgericht fand diese Entscheidung nicht willkürlich, da das Gesetz keine solche Ausnahme vorsah.

  3. Prüfung von Gravierungen: A.________ machte im Wesentlichen geltend, dass die Weigerung, ihm eine Erlaubnis zu gewähren, gegen seine wirtschaftlichen Freiheiten verstoße und dass das Gericht seine krisenbedingten Umstände nicht berücksichtigt habe. Das Bundesgericht betonte jedoch, dass das neue Gesetz in Abstimmung mit sozialen Zielen erlassen wurde und die Vorinstanz korrekt interpretierte, dass den Nutzern, die keine Erlaubnis hatten, keine Vorrangstellung eingeräumt werden konnte.

  4. Abweisung: Letztlich kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Entscheidung der Vorinstanz, den Antrag abzulehnen, rechtmäßig war. Die Berufung wurde abgewiesen, und A.________ musste die Gerichtskosten tragen.

Durch diese Urteilsbegründung stellte das Bundesgericht klar, dass die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Vorrang hat und dass wirtschaftliche Schwierigkeiten, auch wenn sie ernst sind, nicht als Entschuldigung für die Nichteinhaltung der Vorschriften akzeptiert werden können.

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