In diesem Bundesgerichtsurteil (2C_449/2024) vom 13. März 2025 wird ein Fall behandelt, in dem A.________, ein Taxifahrer, gegen die Entscheidung der genferischen Justizbehörden vorgeht, die ihm die Erteilung einer erweiterten Genehmigung zur Nutzung des öffentlichen Raums verweigert hat. A.________, der seit 2019 als Taxifahrer tätig ist, war während der entscheidenden Gesetzesänderung am 28. Januar 2022 aufgrund eines Arbeitsunfalls zwei Jahre lang arbeitsunfähig.
Die neue genferische Gesetzgebung zum Taxi- und Chauffeurverkehr, die am 1. November 2022 in Kraft trat, untersagt die Vermietung von Nutzungsrechten an Dritte, sieht jedoch Übergangsregelungen vor, die es früheren Nutzern von Genehmigungen ermöglichen, diese unter bestimmten Bedingungen zu beantragen. A.________ stellte einen Antrag auf diese Genehmigung, wurde jedoch abgelehnt, da er zum Zeitpunkt der Gesetzesverabschiedung nicht als Nutzer im Sinne des Gesetzes galt.
Die zuständige Genfer Gerichtsbarkeit bestätigte diese Entscheidung und wies darauf hin, dass A.________ zum Zeitpunkt der Gesetzgebung nicht als wirksamer Nutzer galt, wodurch er nicht die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllte. Sein Argument, dass dies seine wirtschaftliche Freiheit und das Gleichheitsgebot verletze, wurde ebenfalls zurückgewiesen, da die Regelungen des Gesetzes fair und im öffentlichen Interesse formuliert wären.
Das Bundesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz und wies den Rekurs ab, da A.________ nicht nachweisen konnte, dass er zur Zeit der Gesetzgebung effektiver Nutzer der Genehmigung war. Zudem wurde auch sein Antrag auf rechtliche Unterstützung und die Zahlung von Gerichtskosten abgelehnt.
Die Entscheidung stellt klar, dass gesetzliche Regelungen zur Nutzung des öffentlichen Raums durch Taxis auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe von Genehmigungen beeinflussen und dass Ungleichheiten zwischen verschiedenen Nutzern unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein können.