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Zivilrecht  ·  Urteil 5A_230/2024  ·  vom 06.01.2025

curatelle de surveillance des relations personnelles (art. 308 al. 2 CC)

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_230/2024 vom 6. Januar 2025

Sachverhalt:

A.________ und B.________ sind die nicht miteinander verheirateten Eltern von C.________, geboren 2010 in Italien. Nach der Trennung 2014 lebte A.________ mit C. in der Schweiz, während B.________ in Italien blieb. Aufgrund mehrfacher Umzüge und der Schwierigkeiten in der Kommunikation kam es zu Streitigkeiten über das Besuchsrecht von B.________. 2015 und 2017 wurden mehrere Vereinbarungen und gerichtliche Anordnungen zur Regelung der persönlichen Beziehungen zwischen C. und B. treffen. Die letzte Vereinbarung von 2018 erlaubte B.________ weitgehende Besuchsrechte, jedoch stellte sich heraus, dass die Beziehungen zwischen B. und C. aufgrund von Konflikten und Ängsten des Kindes unterbrochen wurden.

Im Jahr 2021 beantragte A.________ den Entzug der elterlichen Gewalt von B.________ und eine Regelung der Besuchsrechte. Das Gericht beschloss eine curatelle (Überwachung) für die persönlichen Beziehungen, die B.________s Besuchsrecht und C.________s Wohl im Auge behalten sollte. A.________ setzte den Rechtsweg fort und ignorierte die notwendig gewordenen Interventionen, was zur Einrichtung einer curatelle führte.

Erwägungen des Bundesgerichts:

Das Bundesgericht befand, dass die Analyse des unteren Gerichts hinsichtlich der Beziehung zwischen C. und B. klar und nachvollziehbar war. Das Gericht stellte fest, dass C. den Kontakt zu seinem Vater nicht wünschte, aufgrund von Angst und Unsicherheit. Es wurde die Bedeutung der kindlichen Sichtweise und der damit verbundenen psychologischen Aspekte hervorgehoben. Die Einrichtung einer curatelle für die Überwachung der Beziehung war gerechtfertigt, um eine zukünftige Beziehung aufzubauen und die bestehenden Spannungen zu mindern.

Das Gericht entschied, dass gegen die Entscheidung des kantonalen Gerichts keine rechtlichen Einwände vorlagen. Das Eingreifen des neuen Kurators war nötig, um die Beziehung zukunftstauglich zu gestalten und das Kindeswohl zu schützen, auch wenn kein aktuelles Besuchsrecht bestand.

Entscheidung:

Der Rekurs von A.________ wurde abgewiesen. Die Gerichtskosten wurden auf A.________ übertragen. Es wurde keine Entschädigung für den Beklagten B.________ gewährt, da dieser nicht zur Stellungnahme eingeladen wurde.

Insgesamt wurde die Maßnahme als notwendig erachtet, um die Beziehung zu stabilisieren und das Kindeswohl sicherzustellen.