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Zivilrecht  ·  Urteil 5A_691/2024  ·  vom 19.11.2024

acte de défaut de biens

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_691/2024 vom 19. November 2024

Sachverhalt:

Der Debitor A.________ wurde am 23. Juni 2017 von der Betreibungsbehörde des Bezirks Broye-Vully mit einem Zahlungsbefehl in Höhe von 29.400 CHF konfrontiert, ohne dagegen Einspruch zu erheben. Am 30. August 2017 wurde ihm ein Pfändungsbescheid zugestellt, und am 13. September 2017 fand die Pfändung statt, jedoch ohne dass A.________ Vermögenswerte hatte, die gepfändet werden konnten. Am 13. Oktober 2017 wurde ein Mangel an Vermögenswerten festgestellt, und es wurde ein Akt des Fehlens von Vermögenswerten erstellt.

Am 22. Dezember 2023 erhielt C.________, der für A.________ auftrat, eine Kopie des Dokuments über das Fehlen von Vermögenswerten. Daraufhin reichte A.________ am 15. Februar 2024 eine Beschwerde gegen den besagten Akt ein, in der er verschiedene Mängel und einen angeblichen Verstoß gegen seine Rechte geltend machte. Die Behörde wies die Beschwerde am 28. Juni 2024 als unzulässig zurück, was A.________ veranlasste, am 7. Oktober 2024 beim Bundesgericht Beschwerde einzureichen.

Erwägungen:

  1. Zulässigkeit des Recours: Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Beschwerde zulässig war, allerdings nicht hinsichtlich aller vorgebrachten Punkte. Es wurden spezifische Anforderungen an die Formulierungen im Recours gestellt, die teilweise nicht erfüllt waren.

  2. Fristgerechte Einreichung der Beschwerde: Es wurde festgestellt, dass die Beschwerde von A.________ nicht fristgerecht eingereicht wurde, da der beschwerdegegenständliche Akt ihm bereits am 22. Dezember 2023 bekannt war. Das Bundesgericht hob hervor, dass der Fristenlauf nicht von persönlichen Informationen oder dem Zugang zu weiteren Unterlagen abhängt.

  3. Verletzung des Rechtsverfahrens: A.________ war der Ansicht, dass seine Rechte auf ein faires Verfahren verletzt worden seien, insbesondere wegen mangelhafter Benachrichtigung und fehlender Unterlagen, die entscheidend für seine Verteidigung gewesen wären. Das Gericht stellte fest, dass diese Vorwürfe nicht konkret belegt wurden und die Behauptungen nicht ausreichten, um eine Verletzung seiner verfahrensrechtlichen Rechte festzustellen.

  4. Entscheid des Bundesgerichts: Schließlich entschied das Bundesgericht, die Beschwerde in dem zugelassenen Umfang abzulehnen. A.________ wurde die Zahlung der Gerichtskosten auferlegt.

Das Urteil bestätigt, dass eine ordnungsgemäße Benachrichtigung und das Einhalten von Fristen in der Schuldenbetreibung entscheidend sind und dass es an den Beschwerdeführer liegt, seine Vorwürfe klar und präzise zu dokumentieren, um rechtliche Erleichterungen zu erlangen.