bger-update.ch

Durch opencaselaw.ch KI-generierte Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.

Strafrecht  ·  Urteil 6B_385/2024  ·  vom 30.09.2024

Qualifizierter Raub, Hausfriedensbruch; Beweisverwertbarkeit; Willkür; Landesverweisung; Entschädigung der amtlichen Verteidigung (6B_390/2024 zusätzlich auch betreffend Widerruf)

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_385/2024 und 6B_390/2024 vom 30. September 2024:

Sachverhalt: Die Beschwerdeführer A.________ und B.________ wurden vom Obergericht des Kantons Aargau für einen qualifizierten Raub sowie Hausfriedensbruch verurteilt. A.________ erhielt eine Freiheitsstrafe von 9 Jahren sowie eine Landesverweisung von 15 Jahren, während B.________ eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 2 Monaten bekam. Es handelte sich um einen Überfall auf ein älteres Ehepaar, bei dem die Opfer gefesselt und mit Klebeband in einem Heizungsraum zurückgelassen wurden. Die Täter konnten trotz des Übergriffs keine größeren Geldsummen aus dem Haus erlangen.

Erwägungen: 1. Verfahrensvereinheitlichung: Da beide Beschwerden in engem Zusammenhang stehen, entschied das Bundesgericht, die Verfahren zusammenzufassen und gemeinsam zu beurteilen.

  1. Beweiswürdigung: Die Beschwerdeführer rügten die Verwertung von Videoaufnahmen, die rechtswidrig erlangt worden seien. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz in der Beweiswürdigung öffentliche Interessen und die Schwere der Straftat berücksichtigte, was die Verwertung der Aufnahmen rechtfertige.

  2. Indizienbeweis: Das Gericht berücksichtigte verschiedene Indizien und die Aussagen eines Mitbeschuldigten, um die Täterschaft der Beschwerdeführer zu bekräftigen. Die Beweiswürdigung der Vorinstanz wurde als nachvollziehbar erachtet.

  3. Qualifikation des Raubes: Die Beschwerdeführer argumentierten, dass keine Lebensgefahr für die Opfer bestanden habe. Das Bundesgericht bestätigte die Vorinstanz jedoch darin, dass die Art und Weise des Übergriffs eine akute Lebensgefahr für die Opfer schuf.

  4. Strafzumessung: Die Beschwerdeführer rügten die Strafhöhe als unangemessen. Das Bundesgericht entschied, dass die Vorinstanz bei der Strafzumessung angemessen und im Rahmen ihres Ermessens handelte.

  5. Widerruf des bedingten Vollzugs: Der Widerruf eines bedingten Vollzugs einer früheren Geldstrafe wurde als nicht nachteilig für B.________ angesehen, da keine Erhöhung der Gesamtstrafe erfolgte.

  6. Landesverweisung: Die Länge der Landesverweisung wurde nicht als zu lang erachtet, und die Vorinstanz hatte die Sicherheitsrisiken berücksichtigt.

  7. Entschädigung der Verteidigung: Die Forderung nach einer höheren Entschädigung für die amtlichen Verteidiger wurde vom Gericht zurückgewiesen, da diese nicht legitimiert waren, gegen die Höhe der festen Entschädigungen Beschwerde einzulegen.

Entscheid: Die Beschwerden wurden abgewiesen, und die Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege wurden gutgeheißen. Keine Gerichtskosten wurden erhoben, und die Verteidiger erhielten Entschädigungen aus der Bundesgerichtskasse.