bger-update.ch

Durch opencaselaw.ch KI-generierte Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.

Zivilrecht  ·  Urteil 4A_131/2024  ·  vom 18.06.2024

Forderung aus Kreditvertrag,

Die A.________ AG (Beschwerdeführerin) hatte einen Kreditvertrag mit der Bank B.________ AG (Beschwerdegegnerin) abgeschlossen, um ein Projekt zur Prägung von Goldmünzen zu finanzieren. Nachdem die A.________ AG ihrer Rückzahlungsverpflichtung nicht nachgekommen war, klagte die Bank auf Zahlung von über 170.000 CHF. In der Widerklage forderte die A.________ AG hingegen die Rückzahlung von etwa 151.000 CHF.

Das Kantonsgericht wies die Widerklage ab und gab der Klage statt, was vom Obergericht des Kantons Nidwalden bestätigt wurde. Dagegen erhob die A.________ AG Beschwerde beim Bundesgericht, unter anderem mit der Argumentation, dass sie die AGB der Bank nicht wirksam übernommen habe und die Zinserhöhungen nicht akzeptiert habe.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die A.________ AG mit der Unterzeichnung des Basisvertrags und des Kreditvertrags die AGB anerkannt habe. Zudem wurde die Zustimmung zu Zinserhöhungen als gegeben erachtet, da die A.________ AG keine Einwände gegen die Kontoauszüge erhoben hatte, die die neuen Zinssätze auswiesen. Schließlich wurde die Kündigung des Kreditverhältnisses durch die Bank als wirksam anerkannt.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die vorinstanzlichen Entscheidungen. Die A.________ AG wurde zudem mit Gerichtskosten und einer Parteientschädigung für die Bank belastet.