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Durch opencaselaw.ch KI-generierte Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.

Zivilrecht  ·  Urteil 4A_283/2023  ·  vom 12.03.2024

Auftrag,

Das Bundesgerichtsurteil vom 12. März 2024 betrifft einen Rechtsstreit zwischen A.________ und B.________. A.________ beauftragte die Anwaltskanzlei C.________ bzw. Rechtsanwalt B.________ im Jahr 2002 mit der Überprüfung von Vereinbarungen zwischen A.________ und ihrem Ehemann. Aus dieser Überprüfung resultierte ein Gesellschafts- und Schenkungsvertrag zwischen A.________ und ihrem Ehemann, der jedoch aufgrund fehlender Beurkundung im Belegenheitskanton einiger Grundstücke nicht wirksam war. Später einigten sich die Parteien auf die Aufhebung des Vertrags und die Rückübertragung einiger Grundstücke. A.________ erhob Klage gegen B.________ und verlangte Schadenersatz für den entgangenen Vertragsgegenstand. Das Bezirksgericht und das Obergericht wiesen die Klage ab. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen und wies die Beschwerde von A.________ ab. Das Gericht stellte fest, dass der Schaden, den A.________ angeblich erlitten hatte, auch eingetreten wäre, wenn der Vertrag wirksam gewesen wäre und die Grundstücke übertragen worden wären. Daher war der geltend gemachte Schadenersatzanspruch nicht gerechtfertigt.