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Durch opencaselaw.ch KI-generierte Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.

Sozialrecht  ·  Urteil 8C_284/2023  ·  vom 28.02.2024

Invalidenversicherung

Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall der Invalidenversicherung. Der Beschwerdeführer war Zahnarzt und meldete sich aufgrund einer Schulterverletzung bei der Invalidenversicherung zum Leistungsbezug an. Die IV-Stelle setzte zunächst eine Viertelsrente fest und reduzierte diese später aufgrund eines weiteren Unfalls auf eine halbe Rente. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde des Beschwerdeführers ab. Das Bundesgericht prüfte die Rechtsmängel und bestätigte die Vorgehensweise der IV-Stelle und des Verwaltungsgerichts, mit Ausnahme der Zeit zwischen dem 1. Januar und dem 30. September 2021. In dieser Zeit hätte nach Ansicht des Beschwerdeführers eine ganze Rente zugesprochen werden sollen. Das Bundesgericht hob den Entscheid des Verwaltungsgerichts in diesem Punkt aufgrund einer Verletzung des rechtlichen Gehörs auf. Die Berechnung des Invalideneinkommens und des Valideneinkommens wurde ebenfalls überprüft, wobei das Bundesgericht in einigen Punkten den Argumenten des Beschwerdeführers folgte und die Berechnung für den genannten Zeitraum anpasste. Insgesamt wurde dem Beschwerdeführer ein Invaliditätsgrad von 51 % und weiterhin eine halbe Invalidenrente zugesprochen. Das Bundesgericht teilt die Gerichtskosten zwischen den Parteien auf und weist den Fall zur Neuverlegung der Kosten an das Verwaltungsgericht zurück.