Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Beschwerdeführer A.________, dem vorgeworfen wird, bei einem Verkehrsunfall die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren zu haben und mit einem Geländer kollidiert zu sein. Die Vorinstanz verurteilte ihn deshalb wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, Inverkehrbringens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs, Nichttragens von Sicherheitsgurten und fahrlässiger Verursachung einer Havarie mit wassergefährdenden Stoffen. A.________ hat gegen das Urteil Beschwerde eingelegt und fordert einen Freispruch von dem Vorwurf der groben Verletzung der Verkehrsregeln sowie die Gewährung des bedingten Strafvollzugs. Er kritisiert auch die Strafzumessung des Gerichts. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt das Urteil der Vorinstanz, wonach A.________ schuldig ist und eine unbedingte Geldstrafe verbüßen muss. Die Vorinstanz hat das Strafmaß entsprechend den Umständen angemessen festgesetzt.