Der Sachverhalt des Bundesgerichtsurteils vom 18. Januar 2024 dreht sich um eine Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich in einem Strafverfahren wegen gewerbsmäßigem Betrug, Urkundenfälschung und Vergehen gegen das Waffengesetz. Die Beschwerdeführerin wurde von der Vorinstanz schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe und Geldstrafe verurteilt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde in Strafsachen geprüft und sie – soweit darauf überhaupt eingetreten wurde – abgewiesen. Es wurde festgestellt, dass das angefochtene Urteil keine Verletzung des rechtlichen Gehörs oder der richterlichen Begründungspflicht darstellt und dass die Vorinstanz die Strafzumessung hinreichend begründet hat. Die Beschwerdeführerin wurde daher kostenpflichtig erklärt.