Das Urteil betrifft den Fall einer portugiesischen Staatsbürgerin, A.________, die lange Zeit in der Schweiz gelebt und gearbeitet hat. Es ging um die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis, die von den Behörden abgelehnt wurde. Die Begründung lautete, dass A.________ seit über einem Jahr arbeitslos war und somit nicht mehr Anspruch auf eine Verlängerung hatte. A.________ argumentierte, dass sie aufgrund einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis habe. Das Bundesgericht wies den Rekurs von A.________ ab und bestätigte die Entscheidung der Behörden. Es wurde festgestellt, dass A.________ den Status einer Arbeitnehmenden verloren habe und somit nicht mehr das Recht habe, in der Schweiz zu bleiben. Das Gericht hielt auch fest, dass A.________ nicht aufgrund ihrer finanziellen Unterstützung Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis habe und dass sie kein Recht aufgrund des Schutzes des Privatlebens gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention habe. Das Gericht lehnte auch den Antrag von A.________ auf Rechtsbeistand ab und legte die Gerichtskosten auf sie zurück.