Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall von Kindesentführung und Körperverletzung. Es geht darum, ob die Scellés (Beschlagnahmungen) aufgehoben und die beschlagnahmten Gegenstände analysiert werden dürfen. Die Beschwerdeführer argumentieren, dass die Voraussetzungen für die Aufhebung der Scellés nicht erfüllt sind und dass Verfahrensfehler begangen wurden. Das Bundesgericht weist die Beschwerden ab und entscheidet, dass die Scellés aufgehoben werden dürfen und die analysierten Beweismittel in der laufenden Untersuchung verwendet werden können. Die Beschwerdeführer erhalten keine rechtliche Unterstützung und müssen die Gerichtskosten tragen.