Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_714/2024 vom 6. Mai 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsentscheids (8C_714/2024)

Sachverhalt: A.__, der Versicherte, hatte nach einem Unfall während einer Auseinandersetzung die Leistungen seiner Unfallversicherung (SWICA) erhalten. Am 22. Juli 2022 reduzierte SWICA die Geldleistungen aufgrund der gewalttätigen Provokationen des Versicherten in den Momenten vor dem Unfall. Das kantonale Gericht (Tribunal cantonal du Valais) wies die Beschwerde des Versicherten gegen diese Entscheidung am 29. Februar 2024 zurück. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung am 28. August 2024 auf, da die Voraussetzungen für eine Leistungskürzung nicht erfüllt waren, und gab die Sache zur Neuentscheidung zurück.

Nach diesem Urteil stellte der Versicherte am 17. September 2024 einen Antrag zur Festsetzung seiner Entschädigung für Rechtskosten und erneuerte seine Recusation (Ablehnung) gegen die zuständigen Richter. Am 4. November 2024 entschied das kantonale Gericht, dass SWICA dem Versicherten eine Entschädigung von 2'770 Fr. zu zahlen hat, was zu einem Beschwerdeverfahren vor dem Bundesgericht führte.

Rechtliche Erwägungen: 1. Der Bundesgerichtshof erklärte, dass der eingelegte Rekurs gegen eine endgültige Entscheidung über die Kosten zulässig sei, da alle gesetzlichen Fristen eingehalten worden seien.

  1. Der Streit betraf den Betrag der dem Versicherten für die kantonale Verfahren zuzusprechenden Kosten. Die Richter des kantonalen Gerichts hatten nicht alle angesetzten Stunden des Rechtsanwalts sowie einige Aufwendungen berücksichtigt und lediglich 9 Stunden Arbeit zum Stundensatz von 260 Fr. akzeptiert.

  2. Die Klage des Versicherten, dass ihm nicht ausreichend Gehör gegeben wurde, wurde zurückgewiesen. Die Richter hatten ihre Entscheidung hinreichend motiviert und dargelegt, warum sie die vom Anwalt beantragten Aufwendungen zumindest teilweise nicht anerkannt hatten.

  3. Der Versicherte brachte vor, dass die Niederschlagung der Kosten unter dem üblichen Tarif arbitrar sei. Der Bundesgerichtshof stellte jedoch fest, dass die kantonalen Richter im Rahmen ihres Ermessens die Zeitbegrenzungen für die Aufgaben des Anwalts sachgerecht festgelegt hatten.

  4. In Bezug auf die von A.__ beantragte Unterstützung bei den Verfahrenskosten wurde dieser Antrag bewilligt, da die Anforderungen an die Gewährung der Hilfe erfüllt waren.

Entscheid: - Der Rekurs des Versicherten wurde abgewiesen. - Das Gesuch um Prozesskostenhilfe wurde bewilligt, und ein Rechtsanwalt wurde als amtlicher Vertreter eingesetzt. - Die Gerichtskosten in Höhe von 1'000 Fr. mussten vom Versicherten getragen werden, jedoch vorläufig von der Bundesgerichtskasse übernommen. - Dem Anwalt des Versicherten wurden 3'000 Fr. für seine Arbeit als Honorare aus der Bundesgerichtskasse zugesprochen.

Schlussfolgerung: Der Bundesgerichtshof bestätigte die Grundsätze zur Kostenerstattung im verwaltungsrechtlichen Bereich und wies darauf hin, dass eine detaillierte Begründung in der Festlegung der Kosten nicht immer notwendig sei, solange die Entscheidungen transparent und nach Recht und Billigkeit getroffen werden.