Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Sachverhalt:
A._, ein Steuerpflichtiger im Kanton Waadt, hatte gegen die Entscheidung der kantonalen Steuerverwaltung, die seine Steuererklärung für die Jahre 2021 (Bundessteuer und kantonale sowie kommunale Steuern) abgelehnt hatte, Einspruch erhoben. Die Steuerverwaltung wies seine Einsprache am 14. März 2024 zurück. A._ legte am 15. April 2024 dagegen Rekurs ein, der jedoch am 17. April 2024 als unzulässig erklärt wurde, weil er die verlangte Vorauszahlung von Gerichtskosten in Höhe von 12.500 Franken nicht fristgemäß geleistet hatte. Der Kantonale Verwaltungsgerichtshof erklärte am 14. Mai 2024 den Rekurs als unzulässig. A.__ erhob daraufhin zwei Rekurse beim Bundesgericht, einen gegen die Kostenanordnung und einen weiteren gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs.
Erwägungen:
Verknüpfung der Fälle: Das Bundesgericht stellte fest, dass beide Rekurse in engem Zusammenhang stehen, da sie auf den gleichen Sachverhalt (Zahlung der Vorauszahlung und Nichtzahlung) Bezug nehmen. Daher wurden die Fälle zu einem einzigen Verfahren verbunden.
Zulässigkeit der Rekurse: Es wurde festgestellt, dass der Rekurs gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs zulässig sei, da dieser als letzte kantonale Instanz in einer öffentlich-rechtlichen Angelegenheit tätig gewesen war. Der Rekurs war fristgerecht eingereicht worden.
Vorprüfung der Kostenanordnung: Der Bundesgerichtshof befand, dass die Anordnung zur Vorauszahlung kein endgültiger Entscheid war und dass Rekurse gegen solche Verfügungen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sind. Da A.__ nicht glaubhaft machte, dass er finanziell nicht in der Lage war, die Vorauszahlung zu leisten, wurde dessen Rekurs gegen die Kostenanordnung als unzulässig erachtet.
Recht auf Gehör und Vorwurf der Willkür: A.__ machte zudem geltend, sein recht auf Gehör sei verletzt worden. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Vorinstanz ausreichend auf die rechtlichen Grundlagen eingegangen und die Konsequenzen des Nichtzahlens der Kosten erläutert hatte. Seine Argumente hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Legalitätsprinzip und willkürlicher Festlegung der Kosten wurden ebenfalls zurückgewiesen.
Fazit: Der Bundesgerichtshof wies den Rekurs von A._ sowohl gegen die Steuererhebung als auch gegen die Kostenanordnung als unbegründet zurück und entschied, dass A._ die Gerichtskosten zu tragen hat.
Somit wurden die Rekurse insgesamt abgelehnt, und A.__ wurde zur Zahlung von 3'000 Franken an Gerichtskosten verpflichtet.