Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_466/2024 vom 1. Mai 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8C_466/2024 vom 1. Mai 2025 Sachverhalt:

A.__, geboren 1970, war nach einem Verkehrsunfall 1988 und den daraus resultierenden gesundheitlichen Problemen seit 1990 als invalid eingestuft und erhielt eine Invalidenrente. Über die Jahre gab es mehrere Überprüfungen ihres Gesundheitszustands.

Im Jahr 2017 wurde die Invalidenrente aufgrund eines Revisionsverfahrens auf einen Invaliditätsgrad von 20 % herabgesetzt. A.__ erhob dagegen Beschwerde, die vom Sozialversicherungsgericht Zürich abgewiesen wurde, was zu einer weiteren Beschwerde bei Bundesgericht führte.

Erwägungen:

Das Bundesgericht prüft, ob die Vorinstanz in ihrer Entscheidung, die Rente aufzuheben, rechtlich korrekt handelte. Dabei beschränkt sich das Gericht auf die rechtlich relevanten Fragen und die von der Vorinstanz festgestellten Tatsachen.

  1. Rechtsgrundlagen: Die Beurteilung der Invalidität erfolgt gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG).

  2. Veränderung des Gesundheitszustands: Die Vorinstanz stellte fest, dass es seit 2010 eine wesentliche Veränderung im Gesundheitszustand gegeben hatte, insbesondere in der psychischen Verfassung, und bewertete die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin als 80 % ab September 2017.

  3. Invaliditätsgrad: Die Berechnung des Invaliditätsgrads gestützt auf Einkommensvergleiche führte zu einem Ergebnis von 20 % Invalidität. Die Vorinstanz stellte fest, dass A.__ nicht gewillt war, sich beruflich wieder einzugliedern.

  4. Eingliederungswillen: Der Beschwerdeführerin wurde vorgeworfen, keinen aktiven Versuch zur beruflichen Eingliederung unternommen zu haben. Sie zeigte sich vielmehr besorgt um ihre Versicherungsleistungen und den Verlust ihrer Rente.

Das Bundesgericht stimmte der Feststellung der Vorinstanz zu, dass A.__ an einer Verbesserung ihres psychischen Gesundheitszustands litt, die in einem Expertenbericht dokumentiert war. Daher wurde die Aufhebung der Rente aus Sicht des Gerichts als rechtens erachtet.

Ergebnis:

Die Beschwerde von A.__ wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt. Das Urteil unterstreicht die Wichtigkeit der Feststellung eines veränderten Gesundheitszustands und der Notwendigkeit eines Eingliederungswillens für die Beibehaltung von Invalidenrenten.