Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_301/2024 vom 30. April 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_301/2024

Sachverhalt: Die Eheleute A.A. und B.A. heirateten 2004 und haben zwei Kinder. Seit dem 4. April 2020 leben sie getrennt. Im August 2021 beantragte die Ehefrau beim Bezirksgericht Zürich ein Eheschutzverfahren, das im April 2022 zu einem Urteil führte, das die Obhut über die Kinder der Ehefrau zusprach und die Unterhaltszahlungen festlegte. A.A. klagte im April 2022 auf Scheidung.

Am 28. März 2024 wies das Obergericht Zürich die Berufung von A.A. teilweise zurück und änderte die festgelegten Unterhaltszahlungen. A.A. wandte sich daraufhin am 10. Mai 2024 mit einer Beschwerde ans Bundesgericht. Er wollte, dass die festgelegten Unterhaltsbeiträge neu bewertet werden, und beantragte auch die Übernahme von Prozesskosten durch die Ehefrau.

Erwägungen: 1. Das Bundesgericht stellte fest, dass A.A. sich nur gegen die Höhe des Unterhalts und die Prozesskosten wendete, nicht gegen andere strittige Punkte wie die Nutzung der Motorfahrzeuge, weshalb die Beschwerde in diesem Rahmen angenommen wurde.

  1. Das Gericht stellte klar, dass die vorinstanzlichen Entscheidungen über Unterhaltszahlungen und Prozesskosten rechtlich überprüfbar sind.

  2. A.A. erhebt Einwände gegen die Berechnung seines Einkommens, das vom Obergericht als zu niedrig angesehen wurde. In diesem Zusammenhang stellt er einen Fehler in der Sachverhaltsfeststellung fest und argumentiert, dass die Berücksichtigung von bestimmten Rückzahlungen und Ausgaben falsch war.

  3. Das Obergericht hatte das Einkommen des Beschwerdeführers nach seiner Buchführung bewertet, dies wurde jedoch als fehlerhaft erkannt, da wesentliche Ausgaben und Rückzahlungsbeträge nicht korrekt berücksichtigt wurden.

  4. Das Bundesgericht gibt der Beschwerde statt und weist das Obergericht an, das Einkommen von A.A. sowie die entsprechenden Unterhaltszahlungen neu zu berechnen. Die fehlenden Feststellungen zur letzten gemeinsamen Lebenshaltung wurden ebenfalls als Mangel anerkannt, was die Höhe des Unterhaltsbetrags beeinflussen könnte.

  5. Das Bundesgericht entschied, dass die Kosten des Verfahrens der Ehefrau auferlegt werden und diese den Beschwerdeführer entschädigen muss.

Entscheid: Die Beschwerde wurde gutgeheißen; das Urteil des Obergerichts wird teilweise aufgehoben und zur Neuberechnung des Kindes- und Ehegattenunterhalts sowie der Kosten an das Obergericht zurückverwiesen. Die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens werden der Beschwerdegegnerin auferlegt.