Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_247/2023 vom 8. Mai 2025

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 7B_247/2023 vom 8. Mai 2025

Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin A._ hatte beim Staatsanwalt des Kantons Neuenburg eine Strafanzeige gegen B._ wegen verschiedener Straftaten, darunter Unterhaltspflichtverletzung und Verleumdung, eingereicht. Am 15. März 2023 ordnete die Staatsanwaltschaft die Einstellung der Ermittlungen an, was A.__ zu einem Rekurs gegen diese Entscheidung veranlasste. Am 22. Mai 2023 wies das kantonale Gericht ihre Beschwerden gegen die Einstellungsentscheidungen zurück.

A._ und B._ sind die Eltern von D._, die 2015 geboren wurde. Seit ihrer Trennung im Jahr 2015 gab es einen anhaltenden Konflikt um das Sorgerecht. A._ hatte 2017 auf Anweisung der Behörden ihren Wohnort mit ihrer Tochter gewechselt, ohne den Vater zu informieren. Dies führte zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen, einschließlich eines von A._ eingereichten Strafverfahrens wegen des Versäumnisses der Unterhaltszahlungen durch B._.

Rechtliche Überlegungen: Das Bundesgericht stellte fest, dass A.__ die nötige Beschwerdelegitimation nach dem Schweizer Recht nicht belegen konnte, da sie keine hinreichenden Angaben zu den Auswirkungen der strafrechtlichen Entscheidungen auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche gemacht hatte. Insbesondere wurde nicht dargelegt, wie die strafrechtliche Entscheidung zu Unterhaltspflichtverletzungen A.__s zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Genugtuung betreffen könnte.

Das Gericht erkannte jedoch an, dass A.__ in ihrem Rekurs geltend machen konnte, dass das Gericht die Zeiträume vor und nach der letzten feudalen Beschwerde (Juli 2018) nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Das Bundesgericht entschied daher, dass die vorherige Entscheidungsbehörde dazu angehalten werden müsse, die Vorwürfe zur Unterhaltspflichtverletzung für die Zeit nach der Strafanzeige erneut zu prüfen.

Urteil: Das Bundesgericht gab der Beschwerde teilweise statt, hob die angefochtene Entscheidung auf und wies die Sache zur erneuten Prüfung zurück. Bezüglich der Anträge auf gerichtliche Hilfe und die Gerichtskosten entschloss sich das Gericht zu einer teilweisen Ablehnung und einer Kostenauflage an die Beschwerdeführerin.