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A._ SA (Arbeitgeberin) ist eine Fluggesellschaft, die verschiedene Luftverkehrsleistungen anbietet. B._ (Arbeitnehmer) wurde 1988 eingestellt und war im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrages und einer kollektiven Arbeitsvereinbarung (CCT) beschäftigt. Diese CCT umfasste eine Regelung zum "Nachtarbeitsurlaub", die bestimmten Mitarbeitern ab 50 Jahren unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaub sicherstellte.
Im Jahr 2021 wurde diese Regelung im Rahmen einer neuen CCT „de crise“ aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des Arbeitgebers gestrichen. Die Arbeitgeberin bot dem Arbeitnehmer einen neuen Vertrag mit anderen Konditionen an, dem dieser nicht zustimmte. Gleichzeitig führte der Arbeitnehmer Krankheit von Januar bis Juli 2021.
Im November 2021 erklärte er, dass er noch Anspruch auf die "Nachtarbeitsstunden" habe, woraufhin die Arbeitgeberin entgegnete, dass dafür keine Zahlung vorgesehen sei.
Nach gescheiterter Einigung wurde eine Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung von rund 35.992 Fr. für den nicht genommenen Nachtarbeitsurlaub eingereicht. Während der ersten Instanz wurde die Klage abgewiesen, jedoch im Berufungsverfahren zugunsten des Arbeitnehmers entschieden.
Erwägungen des BundesgerichtsDas Bundesgericht befasste sich mit dem Rechtsstreit, ob der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung für nicht genommene "Nachtarbeitsstunden" hatte. Es bestätigte, dass die CCT keine Regelungen enthält, die den Anspruch auf Zahlung bei Nichtinanspruchnahme des Urlaubs ausschließen. Tatsächlich wurde festgestellt, dass eine Regelungslücke vorlag, die durch eine Analogie zu anderen Urlaubsregelungen (z. B. nicht genommene Ferien) zu lösen war.
Die Arbeitgeberin hatte nicht überzeugend dargelegt, dass der Anspruch durch Stillhaltefristen oder andere ähnliche Bedingungen erlöschen würde.
ErgebnisDas Bundesgericht wies den Rekurs der Arbeitgeberin zurück, bestätigte den Anspruch des Arbeitnehmers auf die Zahlung und entschied, dass die Arbeitgeberin die Prozesskosten und die Kosten des Rechtsbeistands des Arbeitnehmers zu tragen habe.
Das Urteil betont die Bedeutung der Auslegung von CCTs und die Notwendigkeit, Lücken in der Regelung durch vergleichbare Bestimmungen zu schließen, um Gerechtigkeit und Fairness für die Arbeitnehmer zu gewährleisten.