Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_730/2024 vom 28. April 2025

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8C_730/2024

Sachverhalt: A._, geboren 1971 und Geschäftsführer der B._ Sàrl, erlitt 2013 beim Arbeiten einen Unfall, der zu einer vollen Arbeitsunfähigkeit führte. Nach mehreren medizinischen Behandlungen und einer vorübergehenden Rückkehr zur Arbeit teilte er 2014 der Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA) mit, dass er aufgrund erneuter Schmerzen seine Arbeit unterbrochen habe. Ein zweiter Unfall im Jahr 2015 führte zu einer neuen Arbeitsunfähigkeit. Die CNA stellte nach Untersuchungen fest, dass seine gesundheitliche Situation stabil war und gewährte ihm zunächst eine Rente mit einem Invaliditätsgrad von 37 %. Auf Rekurs hin wurde dieser Grad auf 49 % angehoben. A.__ forderte in seinem weiteren Rekurs einen Invaliditätsgrad von 66 % oder alternativ 54 %.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Gericht prüfte die Zulässigkeit des Rekurses und stellte fest, dass er formgerecht eingereicht worden war. Die strittige Frage drehte sich um die Höhe der Invalidenrente ab dem 1. Juni 2018. A.__ argumentierte, seine Rechte auf Anhörung seien verletzt worden, da das Gericht ohne ausreichende Diskussion mit den Parteien auf statistische Löhne zur Berechnung seines Invalideneinkommens zurückgegriffen hatte.

Das Gericht stellte fest, dass das kantonale Gericht die gesetzlichen Bestimmungen und die Methodik zur Berechnung der Invalidität korrekt angewendet hatte. Auch wenn A.__ und die CNA sich auf einen bestimmten Lohn einigten, hatte das kantonale Gericht die Möglichkeit, abweichend von diesen Einsichten zu entscheiden, insbesondere in Bezug auf die Eignung seiner aktuellen Arbeit im Einklang mit seinen gesundheitlichen Einschränkungen.

Das Bundesgericht entschied, dass das kantonale Gericht einen angemessenen Ansatz zur Bestimmung des Invalideneinkommens gewählt hatte und dass A.__'s Einwände gegen die verwendeten statistischen Löhne unbegründet waren. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Entscheidung des kantonalen Gerichts, eine Rente von 49 % zu gewähren, gerechtfertigt war.

Entscheidung: Der Rekurs wurde abgewiesen. A.__ trug die Gerichtskosten.