Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_111/2024 vom 7. April 2025

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Zusammenfassung des Urteils 6B_111/2024 des Bundesgerichts

Sachverhalt: C._, der Bruder von A.A._, hatte bereits 2006 eine Strafanzeige wegen Untreue und unlauterer Verwaltung gegen A.A._ eingereicht. Diese wurde jedoch 2009 eingestellt, da der Streit zivilrechtlicher Natur war. Nach einer erneuten Anzeige 2013 wurde A.A._ 2021 wegen schwerer Untreue verurteilt. Während er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, musste er auch Schadensersatz und Anwaltskosten zahlen. D.A._, die Ehefrau von A.A._, wurde von der Haftung für die Untreue freigesprochen, musste jedoch teilweise für die Kosten des Verfahrens aufkommen.

Beide, A.A._ und C._, erhoben Berufung gegen das Urteil, ehe A.A._ am 12. September 2023 verstarb. Die Berufungskammer hob im Dezember 2023 das Urteil auf und stellte das Verfahren gegen A.A._ ein, bestätigte aber die Freisprechung von D.A.__.

D.A._ und die Gesellschaft E._ SA legten daraufhin dagegen beim Bundesgericht Beschwerde ein.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Gericht bestätigte die Zulässigkeit des Rechtsmittels, da es sich um einen Endentscheid einer kantonalen letzten Instanz handelte. Die Beschwerdeführerinnen haben ein rechtliches Interesse an der Anfechtung.

  1. Recht auf Anhörung: Die Beschwerdeführerin 2 (E.__ SA) machte geltend, ihr Recht auf Anhörung sei verletzt worden, da sie nicht zur Verhandlung geladen wurde. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz tatsächlich gegen das rechtliche Gehör verstoßen hat, da sie ohne die Einbindung der Beschwerdeführerin 2 eine Forderung gegen sie formulierte.

  2. Kompensationsforderung: Die Vorinstanz hatte eine Kompensationsforderung gegen die Beschwerdeführerinnen ausgesprochen. Das Bundesgericht stellte fest, dass die rechtlichen Grundlagen zu dieser Entscheidung nicht ausreichend dargelegt waren. Insbesondere war die Anwendung der "Durchgriffstheorie" (transparency theory) nicht gerechtfertigt, wonach rechtliche Einheiten als eine einzige wirtschaftliche Einheit betrachtet werden können, wenn dies angemessen ist. Da keine bewusste Ausnutzung der rechtlichen Einheit vorlag, wurde diese Entscheidung als fehlerhaft erachtet.

  3. Kosten des Verfahrens: Die Vorinstanz hatte entschieden, dass D.A.__ (Beschwerdeführerin 1) aufgrund ihrer früheren Handlungen auch einen Teil der Verfahrenskosten zu tragen hatte. Das Bundesgericht wies darauf hin, dass ihre Verurteilung zur Kostenübernahme trotz ihres Freispruchs nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmte.

  4. Aufhebung der Sicherheiten: Auf Basis der Aufhebung der Zahlungsanordnungen wurde auch die Aufrechterhaltung von Sicherheiten für D.A.__ aufgehoben.

Urteil des Bundesgerichts: Das Bundesgericht hob das Urteil der Vorinstanz teils auf und wies die Sache zur Neuentscheidung zurück. Es entschied, dass die Vorinstanz neu über die Kompensation, die Prozesskostenverteilung und die Sicherheiten zu entscheiden habe, nachdem die betroffenen Parteien rechtliches Gehör erhalten hatten.