Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_221/2024 vom 5. Mai 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_221/2024

Sachverhalt:

A._ und B._ sind seit 1991 verheiratet und haben drei erwachsene Kinder. A._ lebt in Spanien und hat einen Mietvertrag seit Dezember 2021 unterzeichnet, ist aber weiterhin in der Schweizer Gemeinde U._ gemeldet. Am 24. Mai 2022 stellte A._ einen Antrag auf Maßnahmen zum Schutz der Ehe, um eine unbestimmte Trennung zu erwirken und B._ zur Zahlung einer Unterhaltsbeiträge zu verpflichten. Die Höhe der Anträge variierte im Laufe des Verfahrens.

Am 29. März 2023 entschied der Präsident des Zivilgerichts, dass B._ monatlich 1'800 CHF an A._ zahlen sollte. Dagegen legten sowohl A._ als auch B._ am 8. und 17. April 2023 Berufung ein. Der Einzelrichter der Appellationsgerichte des Kantons Waadt wies am 5. März 2024 die Berufung von A._ teilweise zurück und stellte fest, dass A._ ab dem 1. Januar 2022 keinen Anspruch auf Unterhalt von B.__ habe.

Erwägungen:

A.__ erhob am 8. April 2024 beim Bundesgericht Beschwerde und beantragte eine Erhöhung des Unterhalts auf 3'700 CHF.

  1. Zulässigkeit der Beschwerde: Die Beschwerde wurde fristgerecht und in der gesetzlich geforderten Form eingereicht. Das Bundesgericht stellte die Möglichkeit des Rechtsmittels fest.

  2. Prüfung der Berufung: Der Gerichtsentscheid wurde als vorläufig beurteilt und die Beschwerdeführerin durfte nur Grundrechte anfechten, die mit genauen und detaillierten Argumenten geltend gemacht werden mussten.

  3. Hypothetisches Einkommen: Der Einzelrichter hatte A._ ein hypothetisches Einkommen von 7'000 CHF monatlich zugeschrieben, da er annahm, dass sie in der Lage sei, ihre Tätigkeit als Innenarchitektin und Grafikerin wieder aufzunehmen. A._ kritisierte diese Annahme und argumentierte, dass sie dafür keinen angemessenen Zeitraum zur Verfügung gestellt bekam.

  4. Lebenshaltungskosten und Schulden: Der Einzelrichter berücksichtigte die Lebenshaltungskosten in Spanien sowie Schulden der Parteien. Er entschied, dass die Rückzahlung von Schulden im Rahmen der finanziellen Verpflichtungen eines Ehepartners auch in der Berechnung der unterhaltsrechtlich relevanten Ausgaben berücksichtigt werden kann.

  5. Urteilsformel: Die Beschwerde von A.__ wurde abgewiesen, und ihre Anträge auf höhere Unterhaltszahlungen wurden nicht akzeptiert. Der Antrag auf Gewährung von Prozesshilfe war jedoch erfolgreich, und die Kosten des Verfahrens wurden vorläufig vom Gericht übernommen.

Der Entscheid wurde am 5. Mai 2025 veröffentlicht und umfasst die Details zu den Argumenten, die von den jeweiligen Parteien vorgebracht wurden, sowie die rechtliche Bewertung durch das Bundesgericht.