Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_282/2024 vom 7. Mai 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 4A_282/2024 vom 7. Mai 2025

Sachverhalt: B._ (hier: der Antragsteller) war der einzige Geschäftsführer der C._ SA, die am 4. April 2016 in Konkurs ging und am 16. Januar 2018 geschlossen wurde. Er wurde als Gläubiger in der Konkursmasse mit 244'688 CHF anerkannt. B._ behauptete, die Gesellschaft habe eine Forderung von 100'000 CHF gegen A._ (hier: der Beklagte) und erhob am 8. Mai 2018 Klage. Der Beklagte argumentierte, die Klage sei unzulässig, da der Nachweis für die Forderungsübertragung unzureichend sei. Das erstinstanzliche Gericht erklärte die Klage für zulässig und verurteilte den Beklagten. Die kantonale Berufungsinstanz bestätigte dies, sah jedoch Mängel in der Beweisführung.

Erwägungen: Das Bundesgericht behandelte vor allem die Frage der Zulässigkeit der Klage und der Beweisführung. Der Beklagte rügte, das kantonale Gericht habe gegen die Vorschriften über neue Tatsachen und Beweise verstoßen, indem es einen neuen Beweis (die vollständige Übertragungsdokumentation) zuließ, der nicht in erster Instanz vorgelegt wurde. Der Beklagte argumentierte, dass die Klage infolgedessen unzulässig sei.

Das Bundesgericht stellte fest, dass das kantonale Gericht die Regeln über die Zulässigkeit von Beweisen und die Verpflichtung des Gerichts zur Überprüfung der Klage nicht korrekt angewandt habe. Der Nachweis einer Rechtsübertragung sei Voraussetzung für die Klage und nicht das Erfordernis, das die Zulässigkeit der Klage gefährde. Das Gericht wies darauf hin, dass der Richter nicht verpflichtet ist, eine Partei zur Klärung ihrer Beweismittel aufzufordern, besonders wenn diese von einem Anwalt vertreten wird.

Schließlich entschied das Bundesgericht, dass die Klage des Antragstellers aufgrund des Verstoßes gegen die Regeln zur Beweiserhebung unzulässig sei. Der Antragsteller müsse die Verfahrenskosten tragen, und das Verfahren wurde zur Entscheidung über die Kosten und Entschädigungen an die kantonale Instanz zurückverwiesen. Das Gericht hob das angefochtene Urteil auf und erklärte die Klage für unzulässig.

Schlussfolgerung: Das Bundesgericht gab dem Rekurs statt und stellte fest, dass die Klage unzulässig war, wobei das ursprünglich ergangene Urteil des kantonalen Gerichts aufgehoben wurde. Die Verfahrenskosten wurden dem Antragsteller zugeordnet, und eine Entschädigung für den Beklagten wurde angeordnet.