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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_113/2023 vom 24. April 2025
Sachverhalt: Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Fall von A._, der wegen fahrlässiger Tötung von der genfer Strafjustiz verurteilt wurde. Am 13. September 2017 kam es zu einem tödlichen Motorradunfall. F.B._, der die schwere Unfallursache repräsentiert, stieß gegen eine neuinstallierte Barriere auf dem Weg zum Parkplatz des Flughafens, die am 4. September 2017 in Betrieb genommen worden war. Der Unfall ereignete sich, weil die Barriere nicht ausreichend signalisiert war und keine Warnmaßnahmen vor der Barriere installiert wurden, die den Fahrern hätten helfen können, rechtzeitig zu bremsen.
Erwägungen des Gerichts: Das Bundesgericht prüfte den Fall hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen der fahrlässigen Tötung. Es stellte fest, dass A.__, als verantwortliche Person für die Installation der Barriere, seine Sorgfaltspflichten verletzt hatte. Die zuständige kantonale Instanz hatte argumentiert, dass die Barriere in einem Bereich installiert wurde, der zuvor für Motorräder ohne Hindernisse zugänglich war, und dass keine Maßnahmen ergriffen wurden, um Motorräder vor der Barriere zu warnen oder die Geschwindigkeit herabzusetzen. Es wurde ausgeführt, dass das Fehlen entsprechender Signalisierungen eine spezifische Gefahr für Motorradfahrer geschaffen hatte, insbesondere bei Nacht, als das Unfallgeschehen stattfand.
Das Gericht erkannte an, dass A.__ aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen und persönlichen Erfahrungen in der Lage gewesen sein sollte, die Gefahren zu erkennen, die mit der Installation einer solchen Barriere verbunden waren. Infolgedessen wurde ihm eine wesentliche Mitverantwortung für den tödlichen Unfall zugewiesen.
Schlussfolgerung: Das Bundesgericht wies den Rekurs von A.__ gegen das Urteil der kantonalen Instanz ab. Er wurde verurteilt und musste die Gerichtskosten sowie eine Parteientschädigung an die Kläger zahlen. Die Entscheidung bestätigte, dass sowohl das Verhalten der Opfer (Inattention) als auch die ommissiven Handlungen des Angeklagten (mangelhafte Sicherheitseinrichtungen) zur Entstehung des Unfalls beitrugen, jedoch die primäre Verantwortlichkeit beim Angeklagten lag.
Diese Entscheidung verdeutlicht die Wichtigkeit der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und der Implementierung effektiver Warnmaßnahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen.