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Das Bundesgerichtsurteil 5A_491/2024 behandelt den Streitfall zwischen A._ (dem Vater) und B._ (der Mutter) bezüglich der Unterhaltsbeiträge für ihre beiden gemeinsamen Kinder, die im Rahmen eines Verfahrens um Schutzmaßnahmen für die Ehe eingereicht wurden.
Sachverhalt:Rechtsweg: Der Rekurs wurde frist- und formgerecht eingereicht und ist zulässig, da es sich um eine endgültige Entscheidung in einer zivilrechtlichen Angelegenheit handelt.
Aufenthalt und Einnahmen: Das Gericht stellte fest, dass der Vater nach seiner Entlassung aus der Klinik nicht aktiv nach einer neuen Arbeit gesucht hatte. Die Auflage zur Suche nach einem Job und die Frage der Zumutbarkeit eines hypothetischen Einkommens wurden detailliert betrachtet.
Medizinische Atteste: Der Vater legte mehrere medizinische Atteste vor, die jedoch als unzureichend erachtet wurden, da sie keine klaren Beschreibungen seiner Arbeitsunfähigkeit enthielten. Das Gericht wies darauf hin, dass die Plausibilität der Arbeitsunfähigkeit nicht genügt, um von einer Erwerbsunfähigkeit auszugehen.
Hypothetisches Einkommen: Das Gericht entschied, dass ein hypothetisches Einkommen von 9.000 Fr. pro Monat berücksichtigt werden kann, basierend auf dem letzten stabilen Einkommen des Vaters. Dies stieß auf die Einwände des Vaters, der argumentierte, dass eine solche Zusicherung angesichts seiner gesundheitlichen Probleme und der langen Abstinenz von der Berufstätigkeit nicht gerechtfertigt sei.
Schutzmaßnahmen und Unterhaltsverpflichtungen: Das Gericht bestätigte die Entscheidung der vorherigen Instanz, die darauf basierte, dass der Vater trotz seiner gesundheitlichen Probleme verpflichtet sei, Unterhalt zu zahlen. Er wurde auch aufgefordert, aktiv an seiner Rückkehr ins Erwerbsleben zu arbeiten.
Zusammenfassend betont das Urteil die Verantwortung beider Elternteile im Unterhaltsrecht, insbesondere die Notwendigkeit, aktiv nach Lösungen zu suchen, um den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden, auch in schwierigen persönlichen Umständen.