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A._ wurde vom Bezirksgericht Lausanne am 18. Januar 2024 wegen einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung und schwerer Verkehrsdelikte verurteilt. Er erhielt eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30 CHF, und sein aufgeschobenes Urteil von 2020 wurde widerrufen. Zivilansprüche von B._ wegen immateriellen und materiellen Schadens wurden teilweise abgewiesen, wobei ihm 4'500 CHF als Entschädigung zugesprochen wurden.
Am 9. Juli 2024 bestätigte die Strafberufungskammer des Kantonalen Gerichtes Vaud das Urteil teilweise, erhöhte jedoch die Entschädigungen für B.__ auf insgesamt 797.30 CHF.
Der Vorfall ereignete sich am 30. Juli 2021, als A._ mit seinem Auto durch eine von Radfahrern besetzte Straße fuhr. In einer Auseinandersetzung mit einem Radfahrer kam es zu einem Zusammenstoß, der dazu führte, dass A._ beschleunigte, wodurch mehrere Radfahrer verletzt und Fahrräder beschädigt wurden. B.__ wurde dabei schwerer verletzt und klagte daraufhin.
Erwägungen des Bundesgerichts:A.__ reichte gegen das Berufungsurteil beim Bundesgericht eine Beschwerde ein und forderte seine Freisprechung bzw. eine Rückweisung des Falles zur erneuten Entscheidung.
Recht auf Gehör: A.__ argumentierte, dass sein Recht auf Anhörung verletzt wurde, weil die Vorinstanz auf eine erneute Befragung seiner Eltern verzichtet hatte. Das Bundesgericht stellte fest, dass das rechtliche Gehör nicht verletzt wurde, da der Beschwerdeführer ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu äußern und die relevante Motivation der Vorinstanz nachvollziehen konnte.
Notstand: A._ berief sich auf einen vermeintlichen Notstand, um seine Handlungen zu rechtfertigen. Das Gericht befand, dass die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt seien, da es keinen aktuellen und konkreten Gefahrensituationen gab. A._ hatte auch die Möglichkeit, die Polizei zu verständigen, was die Notwendigkeit seiner Handlungen ausschloss.
Ergebnis: Das Bundesgericht wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Es bestätigte die Vorinstanz, da die Entscheidung der Vorinstanz in Bezug auf die Feststellungen und die Beurteilung des Geschehens als rechtlich korrekt erachtet wurde. Die Kosten wurden A.__ auferlegt.
Das Bundesgericht entschied, dass die Vorinstanz die Geschehnisse korrekt bewertet und das Recht auf ein faires Verfahren beachtet hat. A.__ konnte seine Argumente nicht ausreichend belegen. Daher wurde das Urteil des Kantonalen Gerichtes bestätigt.