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In dem Bundesgerichtsurteil 7B_1222/2024, 7B_1223/2024 und 7B_1445/2024 vom 25. April 2025 ging es um verschiedene Anträge auf Ablehnung von Richtern und einem Staatsanwalt im Rahmen eines Strafverfahrens gegen A._. Der Fall bezog sich auf eine strafrechtliche Untersuchung aufgrund eines Vorfalls vom 26. August 2016, der mit einem Autobrando zu tun hatte. A._ hatte eine Strafanzeige gegen den stellvertretenden Staatsanwalt Raphaël Bourquin wegen Amtsgeheimnisverletzung erhoben.
Im Verlauf des Verfahrens wurde eine vorherige Ablehnung von Bourquin sowie der Richter der zuständigen Strafkammer durch A._ beantragt, nachdem sie in mehreren Entscheidungen (z. B. einem Beschluss vom 25. April 2023) Stellungnahmen abgaben, die sich letztendlich gegen A._ richteten. Diese wurden jedoch als unbegründet abgelehnt. A.__ legte daraufhin gegen diese Entscheidungen Beschwerde ein.
Das Bundesgericht prüfte die Fragen der Zulässigkeit der Beschwerden und kam zu dem Schluss, dass die Ablehnungsanträge von A._ unbegründet waren. Dabei stellte das Gericht fest, dass keine hinreichenden Anzeichen für eine Befangenheit der Richter oder des Staatsanwalts vorlägen. Es betonte, dass die reine Teilnahme an vorherigen Entscheidungsprozessen nicht ausreiche, um eine Vorurteil zu vermuten, und dass die Richter ihrer Pflicht nachgekommen seien, auch bei der Bearbeitung des Falls und der Beurteilung von A._ für Unparteilichkeit zu sorgen.
Letztlich wies das Bundesgericht alle Beschwerden von A.__ zurück und auferlegte ihm die Gerichtskosten. Dies geschah im Einklang mit der Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz und unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, dass die Richter in der Lage sind, auch in erneut vorgelegten Fällen neutral zu urteilen.