Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Sachverhalt:
A._, eine im Jahr 1990 geborene Frau aus Marokko, reichte eine Klage gegen C.B._ und B.B.__ wegen Menschenhandel, Körperverletzung und Bedrohung ein. Sie war von August 2011 bis August 2017 bei den beiden in der Schweiz, während dieser Zeit lebte sie im Haushalt des Paares und kümmerte sich um deren Kinder und die Haushaltsführung, ohne dafür entlohnt zu werden.
Im Juni 2022 wurde C.B._ wegen Verstößen gegen das Ausländerrecht verurteilt, während B.B._ wegen Mittäterschaft eine geringere Strafe erhielt. Im Februar 2024 hob das neuchâtelische Kantonsgericht die Verurteilung von B.B._ auf und stellte fest, dass er nicht schuldig war. A._ legte daraufhin beim Bundesgericht Berufung ein.
Erwägungen:
Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit des Rechtsmittels und stellte fest, dass A.__ als betroffene Partei das Recht hatte, gegen das Urteil des Kantonsgerichts zu berufen.
A.__ beanstandete, dass das Kantonsgericht die Tatsachen über ihr Anwerben, die Reisekosten sowie ihre Verletzungen nicht hinreichend berücksichtigt habe. Zudem stellte sie fest, dass eine klare Ausbeutungssituation vorliege, die als Widerspruch zu den Gesetzen über Menschenhandel und Wucher interpretiert werden müsse. Die Richter betonten, dass sie in ihrer Prüfung an die Feststellungen des Kantonsgerichts gebunden seien, es sei denn, diese stellten eine offenkundige Rechtsverletzung dar.
Die kantonale Instanz hatte festgestellt, dass keine ausreichenden Beweise für eine bezahlte Arbeit oder eine ausbeuterische Situation gegeben waren. Die Beweislast für eine Beziehung, die als „Kontrakt“ gedeutet werden könne, lag nicht bei A._. Das Gericht bewertete die von A._ vorgebrachten Elemente als übertrieben und nicht glaubwürdig.
Erstmals stellte das Bundesgericht fest, dass die meritorielle Prüfung und die Feststellung der Beihilfe zur Ausbeutung nicht genügend erfolgt waren, um eine endgültige Entscheidung zu treffen. Das Obergericht urteilte, dass die Anklage auf Menschenhandel und Wucher nicht hinreichend untersucht worden sei und die Umstände, die die vermeintliche Schwäche von A.__ bewiesen, nicht klar dargelegt worden seien.
Letztlich wurde entschieden, dass das Urteil des Kantonsgerichts aufgehoben wird, und das Verfahren zurückverwiesen wird, um die vorgebrachten Argumente nochmals zu bewerten.
Schlussfolgerung:
Das Bundesgericht gab A.__ recht, hob das Urteil auf und wies das vorliegende Verfahren zur erneuten Prüfung an das Kantonsgericht zurück, um die Existenz eines (möglichen) Menschenhandels sowie die vorgebrachten Aspekte des Wuchers zu klären.