Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_565/2022 vom 14. April 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_565/2022:

Sachverhalt: A.__, eine italienische Staatsbürgerin, erhielt am 2. März 2006 ein EU/EFTA-Niederlassungsbewilligung, die bis zum 1. März 2021 regelmäßig erneuert wurde. Sie arbeitete zunächst als Hilfskraft, später als Haushaltshelferin und bezog ab 31. Mai 2016 eine vorzeitige Altersrente. Im August 2018 erhielt sie zusätzlich Ergänzungsleistungen. Am 21. Juni 2019 wurde ihr die Niederlassungsbewilligung nach einer Anhörung von der Population Section des Departements für Institutionen des Kantons Tessin widerrufen. Die Tessiner Regierung bestätigte diese Entscheidung. Am 9. Juni 2022 stellte das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin fest, dass die Widerrufsentscheidung nicht rechtens war.

Rechtsstreit: Die Staatssekretariats für Migration (SEM) erhob am 11. Juli 2022 Beschwerde beim Bundesgericht und verlangte die Aufhebung des Urteils des Kantons Tessin. A.__, unterstützt von ihrem Anwalt, stellte den Antrag auf Abweisung der Beschwerde und auf Befreiung von Gerichtskosten.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Das Bundesgericht stellte fest, dass der Fall im Rahmen der letzten kantonalen Instanz vorlag und dass der Rechtsweg ordnungsgemäß eingehalten wurde, wodurch die Zulässigkeit der Beschwerde gegeben war. 2. Es stellte fest, dass ein Niederlassungsrecht für Personen, die in Rente gehen, auch für vorzeitige Renten gilt. Der Kanton Tessin hatte in seiner Entscheidung die zugrunde liegenden rechtlichen Bestimmungen und die gelebte Interpretation nicht korrekt angewendet. 3. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass A.__ die rechtlichen Bedingungen erfüllte, um in der Schweiz bleiben zu dürfen: Sie hatte die erforderliche Aufenthaltsdauer eingehalten, war während der letzten 12 Monate beschäftigt und hatte eine Altersrente beantragt. 4. Nach eingehender Prüfung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen (nationale und EU-Rechtsnormen) entschied das Bundesgericht, dass der Vorwurf der SEM, das Verwaltungsgericht habe sich auf eine falsche Auslegung des relevanten Rechts bezogen, unbegründet war.

Urteil: Das Bundesgericht wies die Beschwerde der SEM zurück. Es entschied, dass A._ ihre rechtlichen Ansprüche auf das Bleiberecht in der Schweiz ausüben kann. Die SEM musste A._ zudem eine Kostenentschädigung in Höhe von 3.000 CHF an ihren Anwalt zahlen.