Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_43/2025 vom 8. April 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_43/2025 vom 8. April 2025:

Sachverhalt:

Der Angeklagte A.__ wurde zunächst durch das Tribunal des II. Arrondissements am 8. April 2024 von Vorwürfen der Diskriminierung, der Anstiftung zu Hass sowie von Bedrohungen und Gewalt gegen Behörden und Beamte freigesprochen, jedoch für Beleidigungen, Behinderung von Amtshandlungen, Verstöße gegen Verkehrsregeln, Trunkenheit am Steuer und Fahren ohne Erlaubnis verurteilt. Er erhielt eine Gesamtstrafe von sechs Monaten, eine Geldbuße und wurde einer therapeutischen Maßnahme unterzogen.

Am 16. Dezember 2024 hob das Gericht des Kantons Wallis in einem Berufungsurteil einige dieser Entscheidungen auf und verurteilte A.__ zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie einer Geldstrafe von 21 Tagessätzen à 10 Franken und bestätigte die therapeutische Maßnahme. Psychiatrische Gutachten wiesen auf eine paranoide Schizophrenie hin und die Experten empfahlen eine institutionelle Therapie, da eine ambulante Behandlung als unzureichend erachtet wurde.

Erwägungen des Bundesgerichts:

Das Bundesgericht stellte fest, dass das erstinstanzliche und das Berufungsgericht die psychiatrischen Gutachten sorgfältig gewürdigt hatten. Die Gutachter hatten A.__ ein hohes Risiko für Rückfälle bei ambulanter Behandlung attestiert und argumentiert, dass nur eine institutionelle Therapie sowohl therapeutischen als auch präventiven Zwecken gerecht werden könne.

Das Gericht entschied, dass die Durchführung einer institutionellen therapeutischen Maßnahme im Sinne von Art. 59 StGB gerechtfertigt war, da A.__ unter einem schweren psychischen Leiden litt, das mit seinen Straftaten in Zusammenhang stand, und ein erhebliches Risiko für zukünftige Straftaten bestand. Es wies darauf hin, dass die Rechte des Angeklagten im Verhältnis zu den Zielen der Maßnahme angemessen gewahrt bleiben müssten.

Urteil:

Der Antrag auf Überprüfung der Maßnahme wurde abgelehnt, da die Gründe für eine institutionelle Therapie ausreichend und rechtmäßig waren. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Angeklagten auferlegt, da sein Gesuch um Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde.