Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_441/2024 vom 25. März 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_441/2024 (25. März 2025)

Sachverhalt: Die Sektion Waadt der Schweizer Studentenverbindung Zofingia ist eine Schülergesellschaft, die männlichen Studenten vorbehalten ist. Die Direktion der Universität Lausanne verweigerte am 15. September 2022 die Anerkennung der Sektion als universitär anerkannte Vereinigung, da ihre ausschließliche Mitgliedschaft für Männer mit der Gleichstellungsrichtlinie der Universität unvereinbar sei. Ein hiergegen eingelegter Rekurs wurde zunächst von der Kommission für Rekurse der Universität abgelehnt. Das Kantonsgericht Vaud hob diese Entscheidung jedoch am 29. Juli 2024 auf, basierend auf einer früheren Entscheidung des Bundesgerichts (ATF 140 I 201), die den Schutz der Meinungsfreiheit und das Recht auf Assoziation betonte.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht überprüfte die Entscheidung und stellte fest, dass es seine Kompetenz zur Beurteilung des Rechtsbeanspruchs auf die Anerkennung des männlichen Verbandes nicht übersteigend war. Es betonte die Bedeutung des Gleichheitsprinzips und sorgte dafür, dass die Universität ihre Autonomie in einem Licht ausübt, das gleichzeitig den rechtlichen Verpflichtungen zur Förderung der Geschlechtergleichheit Rechnung trägt.

Das Gericht argumentierte, dass die Sektion Waadt ihre ausschließliche männliche Mitgliedschaft nicht gerechtfertigt habe und dass es an der Universität liege, sicherzustellen, dass ihre Grundlagenprinzipien, insbesondere die Gleichheit der Geschlechter, nicht beeinträchtigt werden. Die Entscheidung des Kantons geriet in Widerspruch zu diesem Gleichheitsgrundsatz und übersteigt die im Rahmen ihrer Entscheidungsfreiheit liegenden Möglichkeiten.

Abschließend beschloss das Gericht, die frühere Entscheidung aufzuheben und die Entscheidung der Universität zur Nichterkennung zu bestätigen. Die Sektion Waadt muss die Gerichtskosten tragen. Das Verfahren wird zur Klärung der frühere Kostenfrage an das Kantonsgericht zurückverwiesen.

Schlussfolgerung: Das Bundesgericht hat den Rekurs gegen die Entscheidung des Kantonsgerichts stattgegeben und die frühere Praxis hinsichtlich der Ausbildung eines geschlechterdiskriminierenden Verbands über den Gleichheitsgrundsatz reformiert.