Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_416/2024 vom 9. April 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_416/2024 (9. April 2025)

Sachverhalt: Die Parteien B._ und D._ sind die Eltern des Kindes C.__, geboren 2013. Nach einem Vorfall von häuslicher Gewalt im Jahr 2021 trennte sich die Mutter von dem Vater. Der Vater beantragte daraufhin beim Gericht die Festlegung von persönlichen Beziehungen. Zunächst wurde eine Mediation angeordnet, jedoch stellte sich die Kommunikation zwischen den Eltern als problematisch heraus. Im März 2023 entschied das erste Gericht, dass die Eltern die gemeinsame elterliche Autorität und ein Wechselmodell für die Betreuung des Kindes haben.

Im Mai 2024 hob die kantonale Zivilkammer dieses Urteil teilweise auf und sprach der Mutter die alleinige Obhut des Kindes zu, wobei dem Vater ein Besuchsrecht eingeräumt wurde und er Unterhalt zu zahlen hatte. Hiergegen erhob der Vater Beschwerde beim Bundesgericht.

Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit des Rekurses. Der Vater wandte sich insbesondere gegen die Entscheidung, der Mutter die alleinige Obhut zu übertragen, und forderte das Wechselmodell zurück. Das Gericht stellte fest, dass das Kindeswohl oberste Priorität habe und die Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Verantwortung bei bestehender Kommunikations- und Kooperationsunfähigkeit der Eltern eingeschränkt sei.

Das Bundesgericht hielt fest, dass die vorherige kantonale Entscheidung gut begründet war. Es wurde erkannt, dass trotz der elterlichen Kapazitäten und dem Interesse des Kindes an beiden Elternteilen, Kommunikationsprobleme und die Distanz zwischen den Wohnorten der Parteien gegen das Wechselmodell sprachen. Zudem lebte das Kind stabil bei der Mutter, was als vorteilhaft für ihre Entwicklung erachtet wurde.

Der Vater konnte keine ausreichenden Gründe vorbringen, um die Entscheidung der kantonalen Instanz in Frage zu stellen. Der Rekurs wurde daher abgewiesen, die Gerichtskosten wurden dem Vater auferlegt und der Mutter wurde eine Prozesskostenhilfe bewilligt.

Ergebnis: Der Rekurs des Vaters wurde abgewiesen, die Kosten wurden ihm auferlegt und der Mutter wurde in Form von Prozesskostenhilfe eine Entschädigung gewährt.