Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_1126/2024 vom 14. April 2025

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_1126/2024 vom 14. April 2025

Sachverhalt: Im Fall A._, der wegen Raubes und Bedrohung angeklagt wurde, ermittelte die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt nach einem Überfall auf ein Juweliergeschäft. Der Beschuldigte hatte mit einer Waffe Schmuck im Wert von etwa 185.000 Franken gestohlen. A._ wurde in Frankreich festgenommen, wobei ein Mobiltelefon sichergestellt und unter besonderen Vorkehrungen aufbewahrt wurde. Die kantonale Staatsanwaltschaft beantragte die Aufhebung der Sicherstellungen für das Mobiltelefon, um Beweise zu sichern, die im Zusammenhang mit der Straftat stehen könnten.

Der Anwalt des Beschuldigten forderte daraufhin die Aufrechterhaltung der Sicherstellungen, da das Telefon möglicherweise Informationen enthielt, die durch das Anwaltsgeheimnis geschützt seien. Der Richter des Kantons Waadt entschied am 19. September 2024, die Sicherstellungen aufzuheben.

Der Beschuldigte reichte daraufhin am 21. Oktober 2024 Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Bundesgericht bestätigte, dass der Beschuldigte aufgrund seiner Eigenschaft als Eigentümer des Mobiltelefons berechtigt war, Beschwerde einzulegen, besonders aufgrund des potenziellen Anwaltsgeheimnisses.

  1. Begründung des Geheimnisses: Das Gericht stellte fest, dass der Beschuldigte konkret darlegen musste, welche Informationen auf dem Telefon unter das Anwaltsgeheimnis fallen könnten. Er brachte jedoch keine ausreichenden Beweise oder spezifischen Informationen vor, um seine Ansprüche zu untermauern.

  2. Erfüllung der Mitwirkungspflicht: Das Gericht betonte die Verantwortung des Beschuldigten, in diesem Prozess aktiv mitzuarbeiten und spezifische Daten zu benennen, die geschützt werden sollten, was nicht geschehen war.

  3. Entscheidung über die Aufhebung der Sicherstellungen: Das Bundesgericht bestätigte schließlich die Entscheidung des Kantonalen Gerichts, dass die Aufhebung der Sicherheiten rechtmäßig war, da der Beschuldigte keine hinreichenden Gründe vorgebracht hatte, die gegen die Aufhebung der Sicherstellungen sprachen.

  4. Kosten und Rechtshilfe: Der Beschuldigte hatte auch um gerichtliche Hilfe gebeten, die abgelehnt wurde, da der Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg zugesprochen wurde. Die Gerichtskosten wurden dem Beschuldigten auferlegt, wobei dessen finanzielle Situation berücksichtigt wurde.

Schlussfolgerung: Der Beschwerde wurde stattgegeben, und die Aufhebung der Sicherstellungen auf dem Mobiltelefon wurde als rechtmäßig erachtet, da keine ausreichenden Gründe gegen die Entscheidung des Kantonalen Gerichts vorgebracht wurden.