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Die A._ und B._ sind Berufsverbände im Bauwesen des Kantons Neuenburg. Sie sowie mehrere Bauunternehmen (C._ SA, D._ SA und E.__ SA) haben beim Bundesgericht gegen bestimmte Artikel der neuen kantonalen Gesetzgebung über die öffentlichen Beschaffungen (LCMP/NE) Einspruch eingelegt. Diese Gesetzgebung wurde am 5. September 2023 vom neuchâtelischen Großrat erlassen und umfasst unter anderem Vorschriften zur Gleichstellung der Geschlechter sowie zur Subunternehmerauswahl.
Im Mittelpunkt der Beschwerde stehen die Artikel 6 Abs. 2 (Anforderungen an die Gleichstellung) und 9 Abs. 1 (Beschränkungen bei der Subunternehmervergabe). Es wird beanstandet, dass diese Regelungen gegen das im Jahr 2019 verabschiedete Interkantonale Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (AIMP 2019) sowie das Bundesrecht verstoßen. Zudem wurde in einem anderen Verfahren (2C_587/2023) der Artikel 10 der LCMP/NE aufgehoben, was die Relevanz des laufenden Verfahrens bezüglich der Kontroversen um die anderen Artikel beeinflusste.
Erwägungen des Gerichts:Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerdeführer die nötigen Voraussetzungen erfüllten, wobei einige von ihnen (C._ SA, D._ SA, E._ SA) direkt betroffen waren und somit beschwerdeberechtigt sind. Die A._ und B.__ können als Interessenvertreter ebenfalls Klage erheben, da sie die Interessen ihrer Mitglieder vertreten.
Konformität mit dem AIMP 2019: Die Bestimmungen von Artikel 6 Abs. 2 und 9 Abs. 1 der LCMP/NE wurden als konform mit dem AIMP 2019 angesehen. Die Regelungen ermöglichen den Auftragsgebern, Subunternehmer und Zeitarbeitskräfte einzuschränken, was als legitim eingeordnet wird, um die Qualität der Durchführung von Aufträgen sicherzustellen und dem Prinzip der fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung zu tragen.
Freiheit der Wirtschaft: Das Gericht entschied, dass die angesprochenen Artikel der LCMP/NE nicht gegen die grundlegenden Wirtschaftsrechte (Artikel 27 und 94 der Bundesverfassung) verstoßen. Die Regelungen dienen dem öffentlichen Interesse, darunter die Gleichstellung der Geschlechter und die Vermeidung von Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt.
Verletzung der Bundesgesetze: Der Vorwurf, dass die neuen Bestimmungen die geltenden Bundesgesetze, insbesondere im Bereich der Arbeitsverhältnisse, verletzen würden, wurde ebenfalls zurückgewiesen. Das Bundesgericht stellte fest, dass die kantonalen Vorschriften keine bestehenden Bundesregelungen unterlaufen, sondern vielmehr ergänzende Schritte zur Förderung der sozialen Standards darstellen.
Urteil: Die Beschwerde wurde in Teilen abgewiesen, wobei die Artikel 6 Abs. 2 und 9 Abs. 1 der LCMP/NE beibehalten wurden. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Artikel konform mit den entsprechenden Vorschriften der Bundesverfassung und des AIMP 2019 sind. Der Rechtsstreit wurde somit zu gunsten des Kantons Neuenburg entschieden, und die Anträge der Beschwerdeführer wurden abgelehnt.
Das Bundesgericht hat bestätig, dass die neuen Regelungen zur öffentlichen Beschaffung des Kantons Neuenburg im Einklang mit dem Interkantonalen Abkommen sowie der Bundesverfassung stehen und somit grundsätzlich rechtmäßig sind. Die Beschwerdeführer konnten die Überlegenheit der bestehenden Regelungen nicht nachweisen, und die Beschwerde wurde entsprechend abgewiesen.