Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1246/2023 vom 31. März 2025

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Das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts (6B_1246/2023) vom 31. März 2025 behandelt eine Beschwerde von A._ gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich. A._ wurde von einem Bezirksgericht im Jahr 2019 wegen Anstiftung zu sexuellen Handlungen mit Kindern, Anstiftung zur Schändung, versuchter Pornografie und weiteren Delikten verurteilt. 2023 bestätigte das Obergericht teilweise die Schuldsprüche und senkte die Strafe auf eine Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren.

A.__ argumentierte in seiner Beschwerde vor dem Bundesgericht, dass die Vorinstanz auf ein mangelhaftes Gutachten zur Schuldfähigkeit abgestellt habe und seine Schuldfähigkeit fehlerhaft eingeschätzt worden sei. Er beantragte die Aufhebung des Urteils und eine Rückweisung zur neuen Entscheidung an das Obergericht.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit und der Steuerungsfähigkeit des Beschwerdeführers willkürlich vorgegangen ist. Es wurde festgestellt, dass die Vorinstanz nicht genügend Beweise angefordert hat, um die divergierenden Gutachten von Fachärzten korrekt zu würdigen und dabei in ihrer eigenen Beweiswürdigung willkürlich vorgegangen ist.

Infolgedessen hat das Bundesgericht das Urteil des Obergerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung zurückgewiesen, wobei eine vollständige und freie Beweiswürdigung angeordnet wurde. Zudem wurden keine Gerichtskosten erhoben, und der Kanton Zürich wurde verpflichtet, dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers eine Entschädigung zu zahlen.