Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_2/2025 vom 27. März 2025

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts (6B_2/2025) vom 27. März 2025

Sachverhalt:

Der Beschwerdeführer A.__ wurde von den Vorinstanzen wegen mehrfacher Straftaten verurteilt, darunter versuchte Erpressung, Diebstahl, Sachbeschädigung und falsche Verdächtigung. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, wobei ihm 146 Tage Untersuchungshaft angerechnet wurden, und wurde des Landes verwiesen. Die Vorinstanz stellte fest, dass er 137 Tage unter rechtswidrigen Bedingungen in Haft war und sprach eine Entschädigung von 37 Tagen für immaterielle Schäden aus.

Im Berufungsverfahren wies das Kantonsgericht Waadt die Berufung des A._ zurück und bestätigte die Verurteilung, mit einigen Änderungen. Unter anderem wurde er wegen versuchter Erpressung und falscher Verdächtigung schuldig gesprochen. Die Verurteilung basierte unter anderem auf dem Vorwurf, dass A._ seinen Mithäftling B.__ unter Androhung von Gewalt dazu bringen wollte, ihm Geld zu zahlen.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Eintritt in die Beweisanträge: Das Bundesgericht sah keine Notwendigkeit, die Beweisanträge des Beschwerdeführers auf eine Anhörung neuer Zeugen (G.__) zu berücksichtigen, da die Voraussetzungen für eine solche Beweisaufnahme nicht gegeben waren.

  2. Beweisanträge und Grundrechte: Die Argumentation des Beschwerdeführers hinsichtlich der angeblichen Beweiserhebung wurde als unzureichend motiviert abgewiesen. Das Gericht legte die Grenzen des rechtlichen Prüfungsrahmens klar, wonach es an die vorinstanzlichen Tatsachenfeststellungen gebunden ist, es sei denn, diese seien offensichtlich unrichtig oder rechtswidrig.

  3. Vorwurf richtiger Bedrohung: Der Beschwerdeführer bestritt, die Vorwürfe gegen B.__ je geäußert zu haben. Das Gericht stellte fest, dass die Beweisführung des Beschwerdeführers nicht ausreichend war, um die vorinstanzlichen Feststellungen zu widerlegen.

  4. Falsche Verdächtigung: In Bezug auf die falsche Beschuldigung des Mithäftlings B._, die A._ angeblich vorgebracht hatte, wurde ebenfalls festgestellt, dass die Argumentation des Beschwerdeführers nicht ausreichend war, um diese Verurteilung in Frage zu stellen.

  5. Verstoß gegen Ausweisung: Der Beschwerdeführer beanstandete die Entscheidung bezüglich seiner Ausweisung aus der Schweiz. Das Gericht wies darauf hin, dass er in der Tat gegen die Ausweisungsverfügung verstoßen hatte, da er nicht ausgezogen war, obwohl die entsprechende Maßnahme rechtskräftig war.

  6. Bedingungen der Haft und Entschädigung: Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, in der ihm für die ungerechtfertigte Haftzeit von 137 Tagen eine Reduktion von 37 Tagen der Strafe gewährt wurde, jedoch keine weitere finanzielle Entschädigung.

  7. Schlussfolgerung: Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, da diese unbegründet war. Die Entscheidung über die Kosten der gerichtlichen Verfahren wurde dahingehend getroffen, dass die Gebühren dem Beschwerdeführer auferlegt werden.

Fazit

Das Urteil des Bundesgerichts bestätigt die Verurteilung von A.__ aufgrund mehrerer Straftaten, lehnt seine Berufung ab und stellt fest, dass die vorinstanzlichen Entscheidungen korrekt und im Einklang mit dem Recht sind.