Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
A._, geboren 1996, hat einen Berufsausbildungsabschluss als Informatiker und begann 2017 eine Weiterbildung, die jedoch nach einem Schlaganfall im Dezember 2018 unterbrochen werden musste. Am 6. Februar 2019 beantragte er Leistungen der Invalidenversicherung. Der Kantonale Invalidenversicherungsdienst (Office AI) gewährte ihm verschiedene Unterstützungen, darunter eine berufliche Eingliederung. Da die Eingliederung nicht erfolgreich war, informierte das Office AI im April 2022 A._ darüber, dass es beabsichtige, seinen Rentenantrag abzulehnen, da sein Invaliditätsgrad unter 30% liege. A.__ widersprach dieser Einschätzung und erhielt nach einer umfassenden medizinischen Expertise vom 24. Januar 2023 eine Dreiviertelsrente ab dem 1. Dezember 2020.
Erwägungen:Im Mai 2024 wies das Verwaltungsgericht des Kantons Bern den Rekurs von A._ gegen die Entscheidung des Office AI zurück. A._ erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht, mit der Forderung nach einer vollen Invalidenrente ab dem 1. Dezember 2020.
Das Bundesgericht stellte fest, dass die vorangegangene Expertise wesentliche Mängel aufwies. Insbesondere wurde die Anamnese als unzureichend erachtet, und es wurden wichtige Informationen, wie die Ergebnisse aus der beruflichen Beobachtung und dem Bericht der Stiftung D._, nicht ausreichend berücksichtigt. Darüber hinaus war der psychologische Diagnostikstatus von A._ unklar, was eine genauere Einschätzung seiner Arbeitsfähigkeit erschwerte.
Das Gericht entschied, dass die zuständige kantonale Behörde nicht ohne weitere Untersuchung und Berücksichtigung aller relevanten Informationen zum Invaliditätsgrad von A.__ eine fundierte Entscheidung treffen kann. Daher wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts und die Entscheidung des Office AI aufgehoben und die Sache zur weiteren Prüfung zurückgewiesen.
Entscheid: