Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_462/2024 vom 24. März 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsentscheids 4A_462/2024 vom 24. März 2025

Sachverhalt: Die Bank A._ SA (Beschwerdeführerin) und die B._ AG (Beschwerdegegnerin) standen aufgrund einer Geschäftsbeziehung im Streit. Die Beschwerdeführerin hatte bei der Beschwerdegegnerin strukturierte Produkte, einschließlich Mini-Futures, erworben. Im Zuge der Covid-19-Pandemie kam es zu einem Börsencrash, was zu weiteren Konflikten führte. Die Beschwerdegegnerin machte Ansprüche auf Zahlung des Ausgabepreises eines Mini-Futures sowie auf Ersatz entgangenen Gewinns geltend. Die Beschwerdeführerin wies die Vorwürfe zurück und argumentierte, dass ihr Kundenberater, der die Order Instruction gegeben hatte, sie nicht rechtsgültig vertreten könne.

Entscheid des Handelsgerichts: Das Handelsgericht Zürich entschied, dass die Beschwerdeführerin USD 13'391'584.-- zuzüglich Zinsen zahlen müsse. Die Klage der Beschwerdeführerin wurde abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin erhob eine Beschwerde ans Bundesgericht mit dem Anliegen, die Klage der Beschwerdegegnerin abzuweisen und die eigene Widerklage zu bestätigen. Sie argumentierte, die Behauptungen der Beschwerdegegnerin seien nicht ausreichend substanziiert.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde und stellte fest, dass die Anforderungen an die Substanziierung sowie die Beweislast im Zivilprozess beachtet worden seien. 2. Es wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin die relevanten Behauptungen der Beschwerdegegnerin nicht substanziiert bestritten habe, insbesondere in Bezug auf die Audioaufnahmen, die für die Bewertung der gegenseitigen Ansprüche entscheidend waren. 3. Die Argumentation der Beschwerdeführerin, dass ihr Kundenberater nicht bevollmächtigt gewesen sei, wurde nicht akzeptiert. Die Vorinstanz stellte fest, dass über Jahre hinweg Geschäftstransaktionen durch den selben Mitarbeiter abgewickelt wurden, was ein berechtigtes Vertrauen in seine Vertretungsmacht seitens der Beschwerdegegnerin schuf. 4. Es wurde ebenfalls keine Verletzung von Bundesrecht festgestellt, und das Bundesgericht entsprach den Feststellungen und Beweiswürdigungen der Vorinstanz.

Urteil: Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Bank A._ SA ab. Sie wurde zur Zahlung von Gerichtskosten und einer Entschädigung an die B._ AG verurteilt.