Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_500/2024 vom 8. April 2025

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Das Urteil des Bundesgerichtes (9C_500/2024) behandelt die Beschwerde von A._ gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern bezüglich der Erhebung von Bußen und Mahngebühren für nicht fristgerecht eingereichte Steuererklärungen der Jahre 2017 bis 2020. A._ hatte seine Steuererklärungen trotz mehrmaliger Mahnung nicht eingereicht, was zur Ermessensveranlagung durch die Steuerverwaltung führte, die Bussen in Höhe von bis zu 1.000 Franken verhängte.

In seiner Beschwerde argumentierte A.__, dass ihm rechtliches Gehör bei der Steuerrekurskommission verletzt worden sei, und er forderte die Aufhebung der Strafen oder eine Rückweisung zur Neubeurteilung. Zudem wandte er ein, dass seine Behinderung, die ihn an einer rechtzeitigen Einreichung hinderte, nicht berücksichtigt wurde und dies eine Diskriminierung darstelle.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde formell zulässig sei, entschied jedoch, dass die Vorinstanz nicht gegen Bundesrecht verstoßen habe. Es bekräftigte, dass die Steuerverwaltung A.__ rechtskonform gemahnt hatte. Die vorgelegten Argumente hinsichtlich der Zustellung der Mahnungen wurden als unzureichend angesehen, um die Vermutung der ordnungsgemäßen Zustellung zu widerlegen.

Das Bundesgericht entschied ferner, dass es keine doppelte Bestrafung hinsichtlich der Bussen für Bundes- und Kantonssteuern gäbe, da es sich um unterschiedliche Rechtsgüter handle. Letztlich wies das Bundesgericht die Beschwerde ab und auferlegte die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer.