Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
A._ wird vom Departement für Strafrecht der Staatsanwaltschaft Lausanne verdächtigt, zwischen Juni 2012 und Dezember 2013 zahlreiche sexuelle Übergriffe gegen das minderjährige B._ (geboren 2005) begangen zu haben. Diese beinhalten das Erpressen von Oralsex, Masturbation und analer Penetration mit den Fingern sowie andere sexuelle Handlungen. A.__ hat mehrere Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten.
Am 2. Mai 2024 ordnete die Staatsanwaltschaft die Erstellung eines DNA-Profils von A._ an, um mögliche Verknüpfungen mit anderen ungeklärten Fällen sexueller Gewalt herzustellen. Dagegen erhob A._ am 13. Mai 2024 Beschwerde, die jedoch von der Kantonalen Rekurskammer am 26. Juli 2024 abgewiesen wurde. A.__ legte daraufhin am 4. September 2024 ein Rechtsmittel beim Bundesgericht ein.
Erwägungen des Bundesgerichts:Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Amtsgericht und das Bundesgericht befinden sich in der Lage, die Zulässigkeit des Rechtsmittel zu überprüfen. Der Entscheid über die DNA-Profilierung wurde als endgültiger Entscheid im Sinne des Artikels 90 LTF angesehen, weil die Maßnahme zur Lösung anderer, nicht im aktuellen Verfahren behandelter, Straftaten angeordnet wurde.
Recht auf Gehör: A._ beanstandete eine Verletzung seines Rechts auf Gehör und stellte den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Frage. Für die Durchführung eines DNA-Tests ist eine ausreichende gesetzliche Grundlage und ein öffentliches Interesse erforderlich. Die Kantonale Rekurskammer wies darauf hin, dass die Schwere der Vorwürfe gegen A._ – insbesondere die wiederholten sexuellen Übergriffe gegen ein Minderjähriges – ernsthafte Hinweise auf mögliche weitere Straftaten liefern, was die Erstellung des DNA-Profils rechtfertigt.
Gravität der Vorwürfe: Die Gerichtsbarkeit stellte klar, dass sexuelle Übergriffe auf Minderjährige als äußerst gravierend zu bewerten sind und die Erstellung eines DNA-Profils als präventive Maßnahme notwendig sein kann, um schwerwiegende zukünftige Vergehen zu verhindern. A.__s Argumente hinsichtlich fehlender Vorstrafen in Bezug auf sexuelle Delikte wurden nicht anerkannt, da die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bereits eine erhebliche Bedrohung der Integrität von Minderjährigen darstellen.
Entscheidung: Das Bundesgericht wies die Beschwerde von A._ zurück und bestätigte die Entscheidung der Kantonalen Rekurskammer. A._ wurde verpflichtet, die Gerichtskosten in Höhe von 3'000 Franken zu tragen.
Das Bundesgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Erstellung eines DNA-Profils aufgrund der Schwere der ihm zur Last gelegten sexuellen Vergehen und der damit verbundenen Risiken für die öffentliche Sicherheit.