Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_478/2024 vom 27. März 2025

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Der Sachverhalt und die Erwägungen des Bundesgerichtsurteils 1C_478/2024 können wie folgt zusammengefasst werden:

Sachverhalt:

A. und B. sind Nachbarn, die gegen die bewilligte Bautätigkeit von Swisscom (Suisse) SA für eine neue Mobilfunkkommunikationsanlage vorgehen. Swisscom beantragte am 27. September 2019 die Errichtung einer Anlage mit neun Antennen, doch die öffentliche Bekanntmachung sprach nur von zwei Antennen. Der Antrag wurde zunächst aufgrund eines Moratoriums abgelehnt, aber nach dessen Aufhebung erteilte das zuständige Amt am 12. Juli 2022 die Baugenehmigung. Dagegen erhoben A. und B. Einspruch, der schließlich von der kantonalen Gerichtsbarkeit abgewiesen wurde.

Erwägungen des Bundesgerichts:
  1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Der Bundesgerichtshof stellt fest, dass das Rechtsmittel zulässig ist, da die Beschwerdeführer an der Vorinstanz beteiligt waren und ein schützenswertes Interesse an der Annulierung der Genehmigung haben.

  2. Genehmigung und Darstellung des Projekts: Die Beschwerdeführer argumentieren, dass die Genehmigung auf falschen Angaben beruhe, da die Darstellung des Projekts in der öffentlichen Bekanntmachung missverständlich war. Das Gericht führt aus, dass obwohl die Beschreibung ungenau war, das Projekt insgesamt klar war und die Behörden die gesamte Aktenlage berücksichtigt haben, was rechtlich zulässig war.

  3. Recht auf Gehör: Das Gericht prüft das Vorbringen, dass die Verletzung des Rechts auf Gehör vorliegt. Die Beschwerdeführer hatten Zugang zu allen relevanten Informationen, bevor sie gegen das Projekt Einspruch erhoben.

  4. Anwendung des Rechts: Die Normen, die von den Beschwerdeführern als verletzt angesehen werden, wurden vom Gericht als nicht verletzend betrachtet. Es wurde festgestellt, dass das Gesuch sämtlichen rechtlichen Anforderungen entsprach.

  5. Entscheidung: Das Bundesgericht weist die Beschwerde als unbegründet zurück, wobei die Beschwerdeführer die Kosten des Verfahrens tragen müssen.

Das Urteil stützt sich hauptsächlich auf die korrekte Anwendung des Verfahrensrechts und der materiellen Normen. Es wird klargestellt, dass das Genehmigungsverfahren auch bei ungenauen Darstellungen in der öffentlichen Bekanntmachung rechtmäßig bleibt, solange die Entscheidung auf einer vollständigen und korrekten Aktenlage basiert.