Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_587/2024 vom 25. März 2025

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In dem Bundesgerichtsverfahren 8C_587/2024 und 8C_589/2024, das am 25. März 2025 entschieden wurde, ging es um einen Rechtsstreit zwischen A._, einem ehemaligen Arbeitnehmer der Firma B._, und der Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA) bezüglich der Übernahme der Kosten für die Folgen eines Unfalles, den A.__ während eines Trainings in den USA erlitten hatte.

Sachverhalt: A._ war seit 2010 im Rahmen eines Arbeitsvertrags bei der Firma seines Vaters beschäftigt, jedoch wurde nach einem Unfall am 16. Juni 2020 eine Verletzung der dritten Brustwirbel festgestellt, die zur sofortigen Paraplegie führte. Der Unfall geschah während eines Trainings für Supercross-Rennen. Die CNA lehnte die Übernahme der Unfallfolgen ab und argumentierte, dass A._ seit Ende 2019 in einem unbezahlten Urlaub war und somit nicht zum Zeitpunkt des Unfalls versichert war. Diese Entscheidung wurde nach einer Einsprache durch A.__ und seine Krankenversicherung sana24 AG bestätigt.

Erwägungen des Gerichts: 1. Die Hauptfrage war, ob die kantonale Instanz zu Unrecht festgestellt hatte, dass A._ im Zeitpunkt des Unfalls kein "Arbeiter" im Sinne der Unfallversicherung war. 2. Das Gericht stellte fest, dass die Versicherungstätigkeit mit dem Arbeitsverhältnis verbunden sein muss. Während A._ für die Firma B._ formal angestellt war, konnten die Richter nicht bestätigen, dass tatsächlich eine Arbeitsleistung erbracht oder ein Monatsgehalt konsequent gezahlt wurde. 3. Die Beweispflicht lag bei A._, und das Gericht erkannte aufgrund misslicher und unklarer Beweislage (u.a. keine Stundenaufzeichnungen oder verlässliche Gehaltsnachweise), dass es sehr wahrscheinlich war, dass A._ zum Zeitpunkt des Unfalls tatsächlich für die Supercross-Rennställe tätig war und nicht für die Firma seines Vaters. 4. Zudem wurde ihnen die Anwendung des Grundsatzes der guten Treue verwehrt, da die CNA keine Zusage zur Deckung gegeben hatte und es keine Beweise für eine kontinuierliche Anstellung oder Vergütung gab, während A._ in den USA war.

Die Schlussfolgerung des Gerichts war, dass zum Zeitpunkt des Unfalls keine Versicherungspflicht mehr bestand, was die Ablehnung der Leistungen durch die CNA rechtfertigte. Beide Beschwerden von A.__ und sana24 AG wurden abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden den Beschwerdeführern auferlegt.