Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_969/2023 vom 3. April 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_969/2023

Sachverhalt: Der Angeklagte A.__ wurde vom Ministerium für öffentliche Sicherheit des Kantons Tessin wegen schwerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (LF) im Zusammenhang mit 7'212.9 Gramm Heroin und 532.49 Gramm Kokain sowie Geldwäsche und weiteren Delikten angeklagt. In erster Instanz wurde er zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt, in zweiter Instanz wurde die Strafe auf acht Jahre erhöht. Seine Berufung beim Bundesgericht zielt darauf ab, die Anklage zu reduzieren und die Dauer seiner Ausweisung aus der Schweiz zu verkürzen.

Erwägungen des Gerichts: Das Bundesgericht prüfte die Eingabe des Angeklagten sowohl in Bezug auf die Darlegungen der vorangegangenen Instanzen als auch hinsichtlich der Beweiswürdigung. Es stellte fest, dass der Angeklagte nicht ausreichend motivierte, weshalb die vorinstanzlichen Entscheidungen rechtswidrig seien. Insbesondere wies das Gericht auf die Glaubwürdigkeit der Beweismittel hin, insbesondere der Aussagen einer Mitangeklagten (B.__), die als unmissverständlich und stichhaltig bewertet wurden.

Das Bundesgericht entschied, dass die Beweise für die Schuld des Angeklagten ausreichend waren und die Vorinstanzen nicht in arbiträrer Weise entschieden hatten. Zudem wurden die vorgebrachten Argumente zur angeblichen Ungerechtigkeit der Strafe als unbegründet zurückgewiesen.

Urteil: Der Antrag auf Rechtsbeihilfe wurde ebenfalls abgelehnt, da die Eingaben des Angeklagten als erfolglos erachtet wurden. Die Gerichtskosten wurden dem Angeklagten auferlegt.

Das Urteil wurde am 3. April 2025 gefällt.