Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_311/2024 vom 26. März 2025

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Das Bundesgericht entschied am 26. März 2025 im Fall 6B_311/2024, der die Berufung von A._ gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Waadt betraf. A._ wurde zunächst vom Gericht zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt, wegen versuchter Körperverletzung, Körperverletzung, unbefugtem Zugang zu einem Computersystem, Datenmissbrauch, Drohungen und Drogenverstößen.

Die Vorwürfe basierten auf mehreren Vorfällen, unter anderem einem körperlichen Angriff auf B._, dem unbefugten Löschen von E-Mails und dem Versuch, B._ mit GHB zu schädigen, einer Droge. Während A._ seine Verurteilung anfocht, bestätigte die kantonale Berufungsinstanz teilweise, dass A._ ihm auferlegte Kosten in Höhe von fast 20'000 Franken zu tragen hatte.

Vor dem Bundesgericht argumentierte A.__, dass sein Recht auf Gehör verletzt wurde, da die kantonale Instanz seiner Meinung nach unzureichend auf seine Argumente bezüglich der Vorwürfe einging. Er erhob außerdem Vorwürfe über Willkür bei der Beweiswürdigung und forderte Unterlassung seiner Verurteilungen sowie Schadensersatz für ungerechtfertigte Haft.

Das Bundesgericht wies den Berufungsantrag zurück und stellte fest, dass die kantonale Instanz die Tatsachen rechtlich korrekt gewürdigt hatte. Insbesondere wies das Gericht darauf hin, dass die Vorinstanz das Recht auf Gehör gewahrt hatte, da sie ausreichend Beweise und Argumente abwogen, um ihre Entscheidung zu fundieren. Der Rekurs war somit unbegründet und die Kosten des Verfahrens trug A.__. Die Aufforderung nach einer kurzfristigen finanziellen Unterstützung und weiteren finanziellen Entschädigungen wurde ebenfalls abgelehnt.

Zusammengefasst hat das Bundesgericht die Entscheidung der unteren Instanz bestätigt, die A.__ sowohl wegen physischer als auch digitaler Übergriffe verurteilte und die von ihm geforderten Änderungen und Entschädigungen zurückwies.