Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_189/2024 vom 24. März 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_189/2024 Sachverhalt:

A._ ist die Eigentümerin eines Grundstücks in der Gemeinde Montreux, das an eine kommunale Straße angrenzt. Am 25. Mai 2016 brach eine Stützmauer ihres Grundstücks zusammen und beschädigte die Straße. Die Gemeinde Montreux führte sofort Notfallarbeiten durch und stellte die Kosten in Höhe von 136'061,60 CHF in Rechnung. A._ verweigerte die Zahlung, was zu mehreren Zahlungsbefehlen und einer weiteren Mahnung führte, auf die sie mit einer Klage reagierte. Am 1. Dezember 2022 erließ die Gemeinde einen Verwaltungsakt, der A.__ zur Zahlung der Kosten verpflichtete.

Erwägungen:

Die Verwaltungsgerichtskammer des kantonalen Gerichts Vaud hob die Entscheidung der Gemeinde auf, da sie befand, dass die Gemeinde nicht befugt war, diese Kosten durch eine administrative Entscheidung zuzuweisen. Die Gemeinde müsse ihre Forderungen gerichtlich geltend machen, da in diesem Fall keine dringende Entscheidung getroffen werden könne und sie nicht über die notwendige Entscheidungsgewalt verfüge.

Die Gemeinde argumentierte vor dem Bundesgericht, dass dies ihre Autonomie in der Verwaltung und der Handhabung öffentlicher Sicherheit verletze. Sie verwies auf die geltenden kantonalen Gesetze, welche ihr Handlungsspielräume einräumen.

Das Bundesgericht prüfte die Rechtslage und entschied, dass die Bedingungen für eine zügige Verwaltung nicht gegeben waren. Es stellte fest, dass die Maßnahmen, die die Gemeinde vornehmen wollte, nicht im Sinne des Gesetzes als dringlich eingestuft werden konnten, da keine entsprechende Basisentscheidung getroffen worden war. Zudem wurde keine Rechtsverletzung in der Ablehnung festgestellt.

Urteil:

Der Bundesgerichtshof wies den Rekurs der Gemeinde Montreux zurück, bestätigte die Entscheidung des kantonalen Gerichts und entschied, dass die Gemeinde A.__ zur Zahlung nicht administrativ zwingen könne. Die Gemeinde muss stattdessen den zivilrechtlichen Weg beschreiten. Zudem wurde der Gemeinde die Zahlung der Verfahrenskosten auferlegt, während keine Gerichtsgebühren erhoben wurden.

Fazit:

Die Entscheidung bekräftigt die Notwendigkeit, dass öffentliche Stellen bei der Regelung von Haftungsfragen klare Entscheidungsprozesse einhalten müssen, und schützt somit die Rechte der Bürger vor nicht gerechtfertigten administrativen Maßnahmen.