Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_277/2024 vom 20. März 2025

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 1C_277/2024 vom 20. März 2025

Sachverhalt: A._ SA ist Eigentümerin eines unbebauten Grundstücks im neu fusionierten Gemeindegebiet von Blonay - Saint-Légier, das als Bauzone klassifiziert ist. Im Jahr 2017 wurde ein Baugesuch für Wohngebäude eingereicht, das auf Widerstand des kantonalen Amts für Raumentwicklung stieß. Eine kantonale Reservezone wurde 2018 für fünf Jahre eingerichtet, um Planungen zu ermöglichen. Im Jahr 2023 verlängerte die zuständige Behörde diese Reservezone um drei Jahre bis September 2026, um der Gemeinde mehr Zeit zur Planung ihrer Wohn- und Mischgebietsstrategie zu geben. A._ SA erhob Einspruch gegen diese Verlängerung, der jedoch sowohl vom kantonalen Verwaltungsgericht als auch vom Bundesgericht abgelehnt wurde.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht befand den Rekurs für zulässig, da A.__ SA betroffen ist und ein schutzwürdiges Interesse hat. Der Hauptgrief der Rekurrentin war die Verletzung ihres Gehörsrechts, da sie der Meinung war, die Behörde habe ohne Berücksichtigung ihrer Stellungnahme entschieden. Das Gericht stellte fest, dass die Rekurrentin die Möglichkeit hatte, ihre Argumente während des Einspruchs und der anschließenden Einigungssitzung vorzubringen. Die Behörde hatte ihrer Verpflichtung zur Anhörung genügt.

In der materiellen Prüfung stellte das Gericht fest, dass die Verlängerung der Reservezone im öffentlichen Interesse lag und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllte. Obwohl A.__ SA argumentierte, dass die Gemeinde inaktiv sei, stellte das Gericht fest, dass relevante Planungsverfahren und -arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden. Die Verlängerung der Reservezone stellte eine notwendige Maßnahme dar, um die zukünftige Planung zu sichern und war im Einklang mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

Urteil: Der Rekurs wurde abgewiesen, die Verfahrenskosten wurden A.__ SA auferlegt, und es wurden keine Parteikosten zugesprochen.