Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_414/2024 vom 18. März 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 4A_414/2024 vom 18. März 2025:

Sachverhalt: A._, eine ukrainische Pharmafirma und Tochtergesellschaft von B._, einer weiteren ukrainischen Gesellschaft, fordert Informationen und Dokumente von C._ SA und D._, um die Vermögenswerte der Beklagten in einer laufenden zivilrechtlichen Klage in der Ukraine zu sichern. Dies geschieht im Kontext von Vorwürfen des unrechtmäßigen Mittelabflusses und der Hinterziehung von Geldern durch verschiedene Direktor:innen und Board-Mitglieder, insbesondere durch H.__.

Nach mehreren erfolglosen Versuchen, über die ukrainischen Gerichte Informationen zu erhalten, wurde ein Gesuch um vorläufige Maßnahmen in Genf eingereicht. Der genferische Erstinstanzgerichtshof erließ einerseits eine Unterlassungsverfügung zur Vernichtung von Dokumenten, wies jedoch später das umfassende Gesuch um vorläufige Maßnahmen ab, da die Antragstellerin nicht hinreichend glaubhaft machen konnte, dass ihre Ansprüche gegen die Beklagten bestehen.

Die Zivilkammer des Kassationsgerichts des Kantons Genf erklärte das Berufungsverfahren der Antragstellerin für unzulässig, was zu dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil führte.

Rechtliche Erwägungen: Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit des Rekurses der Antragstellerin, die argumentiert, dass das genfer Gericht fundamentalistische Fehler wie die willkürliche Beweiswürdigung und die Verletzung des Gehörs begangen habe. Es wird festgestellt, dass für die Zulässigkeit einer Berufung präzise Anträge und deren Fundierung notwendig sind. In diesem speziellen Fall hätte die Antragstellerin klare Schlussanträge stellen müssen, was sie jedoch nicht tat. Ihrer Sichtweise nach genügten die Begriffe "annullieren" und "reformieren" nicht den rechtlichen Anforderungen. Das Bundesgericht sieht keine unbillige Formstrenge und bestätigt, dass das genferische Gericht zu Recht die Berufung als unzulässig erklärte, da die Antragstellerin die Anforderungen des Verfahrensrechts nicht erfüllte.

Abschließend wird die Beschwerde der Antragstellerin verworfen und die Gerichtskosten sowie die Entschädigungen für die Beklagten auferlegt.