Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_431/2024 vom 21. März 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_431/2024

Sachverhalt: Die A._ SA, ein im Jahr 1986 gegründetes Unternehmen im medizinischen Bereich mit Sitz im Kanton U._, war Gegenstand eines Verfahrens wegen Nichteinhaltung des Mindestlohns im Kanton Genf. Seit dem 1. November 2020 gilt im Kanton Genf ein gesetzlicher Mindestlohn. Die kantonale Aufsichtsbehörde informierte das Unternehmen im Juni 2022 über ein laufendes Überprüfungsverfahren und forderte diverse Unterlagen an. Nach einer Untersuchung stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen für mehrere Beschäftigte, insbesondere Praktikanten, diesen Mindestlohn nicht einhielt. Trotz mehrerer Hinweise und Fristen zur Korrektur der Löhne kam das Unternehmen dem nicht ausreichend nach, was zu einer Geldstrafe von 27.400 CHF durch die Behörde führte. Später reduzierte ein Verwaltungsgericht in Genf diese Strafe auf 25.000 CHF, bestätigte jedoch die übrigen Aspekte der Entscheidung.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Recours: Das Bundesgericht stellte fest, dass der Recours der A.__ SA in rechtlicher und formeller Hinsicht zulässig ist.

  1. Rechtsverletzungen: Die A.__ SA machte mehrere Rechtsverletzungen geltend, unter anderem in Bezug auf das Recht auf eine öffentliche Anhörung und das Recht auf rechtliches Gehör. Das Gericht prüfte diese Ansprüche in Bezug auf die Bestimmungen der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und stellte fest, dass die frühere Ungewissheit der Gerichtsbehörde über die Notwendigkeit einer öffentlichen Anhörung keine nachteiligen Folgen für die Angeschuldigte hatte.

  2. Beweiswürdigung: Das Gericht bestätigte, dass die Gerichte der Vorinstanz die relevanten Informationen und Beweise korrekt gewürdigt hatten. Die Gesellschaft konnte keine ausreichenden Beweise für die geltend gemachten Ausnahmen zu den Mindestlohnregelungen, insbesondere für die Praktikanten, vorlegen.

  3. Anwendung des neuen Rechts: Die A._ SA argumentierte, dass das Gericht gegen das Prinzip der lex mitior verstoßen habe, indem es auf eine neue Regelung zur Behandlung von Praktika zurückgriff, die nach den konkreten Überprüfungszeitraum in Kraft trat. Das Bundesgericht entschied jedoch, dass dies für die Entscheidung irrelevant sei, da die A._ SA nicht nachweisen konnte, dass die betreffenden Praktikanten ordnungsgemäß als solche außerhalb der Mindestlohnbestimmungen beschäftigt waren.

  4. Geltendmachung von Treu und Glauben: Das Bundesgericht wies auch die Argumentation der Gesellschaft zurück, sie habe in gutem Glauben gehandelt. Es wurde festgestellt, dass es ihre Verantwortung war, die neuen gesetzlichen Anforderungen ab dem 1. November 2020 zu erfüllen.

  5. Höhe der Geldstrafe: Die Gerichte der Vorinstanzen wurden bei der Festsetzung der Geldbuße für die schwerwiegenden Verstöße gegen das Mindestlohngesetz nicht als willkürlich erachtet. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Praxis bei der Bemessung von Geldstrafen aufgrund der Schwere der Verstöße und der Unternehmenssituation angemessen war.

Urteil: Der Recours der A.__ SA wurde abgewiesen. Die Gerichtskosten von 2.500 CHF wurden dem Unternehmen auferlegt.