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A._ wurde vom Tribunal criminel des Littoral et du Val-de-Travers (Neuenburg) für mehrere Straftaten verurteilt, darunter Körperverletzung, Nötigung, sexuelle Übergriffe auf Kinder, Inzest und Verletzung der Fürsorgepflicht. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und wurde aus der Schweiz für 15 Jahre ausgewiesen. Seine Verurteilung basierte auf dem Missbrauch seiner Tochter D.C._ und der Partnerin B.B.__.
Die Anklage stützte sich auf verschiedene Beweismittel, einschließlich der Aussagen der Opfer, Zeugenberichte und medizinische Gutachten, die Misshandlungen und sexuellen Missbrauch dokumentierten.
Erwägungen:A.__ legte Berufung gegen das Urteil ein, die teilweise zurückgewiesen wurde. Das Kantonsgericht bewilligte die Berufung in Bezug auf einige Anklagepunkte, bestätigte jedoch die meisten Verurteilungen.
Der Bundesgerichtshof befasste sich primär mit den Beweisen und der Glaubwürdigkeit der Aussagen der Opfer. Bei der Überprüfung stellte das Gericht fest, dass die kantonale Instanz alle relevanten Beweise sorgfältig und nachvollziehbar gewichtet hatte. Insbesondere die Berichte über sexuelle Übergriffe und Misshandlungen waren durch medizinische Befunde und psychologische Gutachten gestützt, die die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Opfer untermauerten.
Das Gericht wies die Argumente des Beschwerdeführers zurück, der die Unschuld und die Integrität der ersten Aussagen der beiden Opfer in Frage stellte und die Beweiserhebung als unzureichend kritisierte.
Ergebnis:Das Bundesgericht wies den Rekurs zurück und bestätigte die geltenden Strafen und Massnahmen. Der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt, da der Rekurs als aussichtslos erachtet wurde. Die Verfahrenskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt, wobei seine finanzielle Situation berücksichtigt wurde.
Der Fall geht damit als Präzedenzfall in die Jurisprudenz ein, insbesondere in Bezug auf die Beweiswürdigung in Fällen sexueller Übergriffe und Gewalt in der Familie.