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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_366/2024 vom 25. März 2025:
Das Urteil befasst sich mit einem Ehepaar, A._ und B._, das seit 1995 verheiratet ist und drei erwachsene Kinder hat. Die Ehe war von schweren Konflikten geprägt, insbesondere aufgrund der psychischen Probleme und Abhängigkeiten des Ehemanns, die zu strafrechtlichen Verfahren führten. Die Ehefrau stellte mehrere Anträge auf Schutzmassnahmen, darunter das Verbot, dass der Ehemann sie kontaktiert oder sich ihrem Wohnsitz nähert.
Das Gericht sprach ihr die ausschließliche Nutzung der gemeinsamen Wohnung zu und stellte fest, dass der Ehemann, der keine Einkünfte hatte, wegen seiner gesundheitlichen Probleme nicht in der Lage war, für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Im Jahr 2023 beantragte der Ehemann eine Unterhaltszahlung von 10.050 CHF pro Monat.
Das Gericht erster Instanz wies seinen Antrag auf Unterhalt zurück, da es keinen Nachweis für eine gemeinsame finanzielle Lebensführung während der Ehe gab. Die Revision des Ehemanns bei der kantonalen Gerichtsbehörde wurde ebenfalls abgelehnt. Diese bestätigte die Ansicht, dass während der Ehe beide Partner finanziell unabhängig waren und jeder seine eigenen Ausgaben trug.
Im Bundesgerichtsurteil wird festgestellt, dass der Ehemann im Rahmen des zivilrechtlichen Verfahrens keinen ausreichenden Nachweis für seine finanziellen Ansprüche liefern konnte. Das Gericht bestätigt, dass die angewandte Methode zur Berechnung des Unterhalts rechtmäßig war und es nicht überzeugend war, dass die beiden Ehegatten während ihrer gemeinsamen Zeit als finanziell abhängig voneinander lebten. Das Urteil des kantonalen Gerichts wurde daher aufrechterhalten.
Das Bundesgericht wies den Antrag des Ehemanns auf Unterstützung ab und sprach ihm die Kosten in Höhe von 4.000 CHF zu.