Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts (1C_34/2025) vom 14. März 2025:
Sachverhalt: Der Recourant A._ wurde am 1. Januar 2011 als stellvertretender Konservator im Ethnographischen Museum in Neuchâtel angestellt. Aufgrund von internen Konflikten mit der neuen Leitung des Museums, die 2018 begannen, kam es zu diversen Mediationssitzungen und einem Arbeitsklima-Audit, welches eine negative Stimmung im Team offenbarte. Ab 14. Februar 2024 war A._ vollständig arbeitsunfähig.
Am 11. September 2024 kündigte der Stadtrat von Neuchâtel das Arbeitsverhältnis wegen langer Abwesenheit aufgrund von Krankheit. A.__ legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, die teilweise gutgeheißen wurde; das kantonale Gericht verschob das Ende des Arbeitsverhältnisses auf den 31. März 2025.
Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundegericht prüfte die Rechtmäßigkeit der Kündigung im Kontext des öffentlichen Arbeitsrechts und die Anwendbarkeit der Bestimmungen zum Schutz vor mobbing. A.__ argumentierte, dass die Kündigung missbräuchlich sei, da seine Arbeitsunfähigkeit auf mobbing-Aktivitäten seiner Kollegen zurückzuführen sei.
Das Gericht stellte fest, dass die Kündigung auf der langen Abwesenheit aufgrund von Krankheit basierte und A.__ sich nicht in der geschützten Periode befand, in der eine Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit unzulässig wäre. Darüber hinaus wurde kein nachweisbares mobbing festgestellt, da die vorgebrachten Beschwerden und Konflikte nicht den Charakter eines systematischen, psychologischen Missbrauchs aufwiesen.
Das Gericht wies auch den Einwand des recourants zurück, dass die vorgelegten Beweise, einschließlich der Auditberichte und medizinischen Gutachten, das Vorhandensein von mobbing belegen würden. Der Recourant wurde als nicht in der Lage erachtet, die von ihm behauptete psychologische Belästigung zu beweisen.
Urteil: Der Recours von A.__ wurde abgewiesen, ihm wurden die Gerichtskosten auferlegt, und es wurden keine Kosten für die Gegenseite zugesprochen.